BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Marburg-Biedenkopf

Zur Fällung der Scheinzypressen auf dem Friedhof in Amöneburg

Auf völliges Unverständnis trifft die Fällung der Scheinzypressen auf dem Amöneburger Friedhof bei der Kreisfraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, Sandra Laaz und der Landtagsabgeordneten Angela Dorn.
„Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass die Stadt Amöneburg mit der Fällung der Bäume nicht noch etwas warten konnte.“ erklärt Dorn. „Ich hatte Bürgermeister Richter-Plettenberg brieflich um Aufschub der Fällung gebeten, bis die naturschutzrechtliche Relevanz der Waldohreulen-Winterkolonie geklärt sei. Zudem wusste er, dass das neue Gutachten der unteren Naturschutzbehörde fast fertig war.“

Auch Sandra Laaz, die noch im Dezember eine Kleine Anfrage zum Thema im Kreistag gestellt hatte, verurteilt das Vorgehen scharf: „Bei der Fällung der Bäume handelt es sich meiner Meinung nach um einen Verstoß gegen das Artenschutzrecht. Es reicht in einem Fall von solchem Ausmaß einfach nicht, sich auf Bebauungspläne oder nicht gutachterlich nachgewiesene Verkehrsgefährdungen zurückzuziehen.“
In den am Montag gefällten Lebensbäumen hatte eine Kolonie von bis zu 50 Waldohreulen jahrelang ihr Winterquartier aufgeschlagen. Damit handelte es sich um die größte Kolonie in Hessen. Waldohreulen sind Einzelgänger, die sich nur im Winter zu Gruppen zusammenschließen. Zudem sind sie extrem ortstreu, entgegen ihrem Namen leben sie jedoch nicht in geschlossenen Waldgebieten, sondern brauchen offenes Gelände zur Nahrungssuche. Rund um die Amöneburg hatten diese Eulen wohl ein ideales Jagdgelände gefunden. Die Winterkolonie auf dem Amöneburger Friedhof hatte in der Vergangenheit auch das Interesse zahlreicher Vogelfreunde geweckt.
Der Streit um die Fällung der Bäume schwärt seit dem Sommer 2010, als ein Sturm zwei der Scheinzypressen umwehte. Die Stadt Amöneburg sah eine Verkehrsgefährdung, da die Bäume standortbedingt unsicher stünden und beschloss einen neuen Bebauungsplan, der die Fällung der Lebensbäume vorsah. Die untere Naturschutzbehörde war nicht zufrieden mit dem vorgelegten Gutachten zum Artenschutz und hatte ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das nun nicht abgewartet wurde.



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