Verhinderung der Ausbildungsförderung ist ein Skadal (12.04.2008)

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Marburg-Biedenkopf kritisiert, dass das Bundsministerium für Arbeit und Soziales alleine aus Gründen der Gesetzesauslegung die Praxis des Landkreises, Ausbildungstatt Sozialleistung zu finanzieren, unterbinden will und sogar finanzielle Rückforderungen stellt."Es macht doch keinen Sinn eine erfolgreiche und auch wirtschaftliche Ausbildungsförderung zu verbieten,nur weil diese angeblich nicht gesetzlich gedeckt ist" kritisiert die Fraktionsvorsitzende und verweistdarauf, dass auch der Deutsche Verein fuer öffentliche und private Fürsorge in einer Stellungnahme vom12. März gegen eine Einschränkung der sog. weiteren Leistungen nach §16 Abs. eintritt. Derzeit berätauch der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales über die enge Rechtsauffassung des BMAS. Anlassist ein Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der sich für lokale Entscheidungsspielräumeund passgenaue Hilfen für Arbeitssuchende einsetzt.


Dabei sind gerade die über diese Mittel geförderten Maßnahmen sehr erfolgreich gewesen. Die Bundesländerhaben sich schon vor langem in einem Positionspapier einhellig gegen diese Rechtsauffassungausgesprochen. Dass Ziel individueller und passgenauer Hilfen aus einer Hand darf nicht zurückgefahrenwerden. Insbesondere Jugendliche mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen benötigen diese niedrigschwelligenund flexiblen Angebote. Dass vor dem Hintergrund der aktuellen Bildungsdiskussion derLandkreis das Nachholen eines Hauptschulabschlusses nicht mehr bezahlen darf ist absurd. Auch dasProgramm des KJC Ausbildung statt Sozialleistung, dass überaus erfolgreich ist, muss erhalten bleiben.


Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt den Kreisausschuss in seiner Rechtsauffassung,die auch die des Landes Hessen als zuständige Rechtsaufsicht ist, dass diese Maßnahmen im Rahmender vom Bundesministerium eingeführten Experimentierklausel zulässig und sozialpolitisch absolutrichtig und Notwendig sind.

Aus diesem Grunde hat die Kreistagsfraktion gemeinsam mit den Koalitionspartnern CDU, FDP und FreienWählern für die nächste Kreistagssitzung einen Antrag eingebracht. Darin wird u. a. das Land Hessenaufgefordert, weiter an einer einvernehmlichen Lösung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu arbeitenbzw. zur Sicherung der bestehenden Angebote auf die Schaffung einer verlässlichen Rechtsgrundlage
im SGB II hinzuwirken. Ferner wird den Kreisausschuss beauftragt, für den Fall, dass das das BMASbei seiner Haltung bleibt und tatsächlich Mittel nach § 16 Abs. 2 SGBII zurückfordert, dem zu widersprechenund im Zweifel gegen diese Entscheidungen zu klagen.

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