Radweg von Bortshausen nach Ebsdorf (03.07.2006)

Grüne Kreistagsfraktion macht sich ein Bild vor Ort

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es noch einige Lücken im Radwegenetz. Die Koalition im Kreis hat sich vorgenommen, diese zu schließen. Die sicher in den letzten Jahren am meisten diskutierte Trasse ist die Weiterführung des Radweges von Bortshausen nach Ebsdorf auf der alten Kreisbahntrasse. Die bis jetzt vom ASV favorisierten Planungen sind für RadfahrerInnen unattraktiv, da der Radweg bergauf an der viel befahrenen Landesstraße entlang führen würde. Bislang standen jedoch die Interessen des Naturschutzes gegen die Interessen der RadfahrerInnen. Mit der fortschreitenden Sukzession auf der Kreisbahntrasse hat sich die Situation allerdings geändert. Die naturschutzfachlichen Gründe, die damals für die Unterschutzstellung als "Geschützter Landschaftsbestandteil" der Trasse sprachen, sind heute nicht mehr im gleichen Umfang gegeben wie vor einigen Jahren. Dadurch könnte nun, mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen, die lange favorisierte Variante der Weiterführung des Radweges möglich werden. Die Einleitung des Entwidmungsverfahrens für den Trassen-Teilabschnitt, der für den Radweg in Frage kommt, steht bereits auf der Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am Freitag.
 
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Marburg-Biedenkopf hat sich am Sonntag, 02.07.2006, ein Bild vor Ort gemacht. "Wir freuen uns, dass es mit der veränderten Situation nun gelingen kann, den Radweg auf der alten Kreisbahntrasse weiterzuführen und die langjährige Diskussion um die Trasse nun bald ein Ende haben kann." so Sandra Laaz, Vorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion.

 

Die Fraktion ist sicher, dass es gelingen wird, eine mindestens adäquate Ausgleichsmaßnahme zu finden und so die Natur am Ende gewinnen wird, denn die Förderung des Radverkehrs ist auch ein aktiver und notwendiger Beitrag zum Klimaschutz.

 

 



Die Kreistagsfraktion vor Ort
von links nach rechts: Sandra Laaz, Armin Becker, Kirsten Fritz, Reiner Nau, Karsten McGovern und Anja Sobczak

zur weiteren Entwicklung

Am 07, Juli beschloss der Kreistag mit allen Stimmen außer denen der Linkspartei, das Verfahren zur Aufhebung des gheschützten Landschaftsbestandteils zu betreiben.

In der Begründung heißt es, dies ist verantwortbar, da sich seit Ausweisung im Jahre 1994 aufgrund der einsetzenden Sukzession (Gehölzentwicklung) weitgehende Veränderungen ergeben haben. Im Ergebnis sind die ursprünglich vorhandenen Lebensräume und Artengemeinschaften nur noch in abgeschwächter Form vorhanden, so dass ein spezieller Schutz durch eine GLB-Verordnung nicht mehr notwendig ist. Zugleich besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Lückenschluss des Lahnradweges, der dem Naturschutz übergeordnet ist. Eine andere Planung des Radweges generell außerhalb des GLB führt langfristig zu keiner baureifen Planung. Selbstverständlich wird durch den Eingriff ein zumindest adäquater Ausgleich geschaffen.

Die Aufhebung der Verordnung ist vom Regierungspräsidium Gießen letztlich zu genehmigen. Vorher ist die Trägerbeteiligung nach § 29 BNatschG, die auch zur Ausweisung erforderlich war, verwaltungsmäßig durchzuführen und die Stellungnahmen sind fachgerecht abzuwägen. Danach erfolgt die endgültige Beschlussfassung im Kreistag.

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