BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Marburg-Biedenkopf

 

Emanzipative Sozialpolitik und gesellschaftliche Teilhabe

 

Gleichstellung

Wir Grünen stehen für eine tolerante, weltoffene Gesellschaft, in der alle Gruppen gleichberechtigt miteinander leben. Leider gibt es immer noch einige Gruppen, die systematisch benachteiligt sind bzw. in einigen Bereichen erschwerte Zugangsbedingungen haben. Dazu gehören sozial Schwächere, Menschen mit Migrationshintergrund, Schwule und Lesben, Menschen mit Behinderung aber auch Frauen und Kinder. Diese Benachteiligungen und Diskriminierungen abzubauen ist und war schon immer Ziel GRÜNER Politik.

Obwohl sich die öffentliche Akzeptanz gegenüber Schwulen und Lesben in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, sind sie immer noch Diskriminierungen und Anfeindungen ausgesetzt. Wir GRÜNEN stehen für eine tolerante und weltoffene Gesellschaft und setzen uns für eine endgültige Gleichstellung Homosexueller in allen Bereichen ein.

Wir GRÜNEN stehen für eine moderne Gleichstellungspolitik, die wir als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern begreifen. In der Vergangenheit haben wir schon einiges erreicht; trotzdem ist eine eigenständige Frauenpolitik nach wie vor unverzichtbar. Noch immer sind Frauen in den Führungs- und Leitungsebenen von öffentlichen und privaten Unternehmen deutlich unterrepräsentiert. Bei gleicher Arbeit bekommen Frauen immer noch durchschnittlich 8% weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen, im Durchschnitt aller Löhne sogar 23%.

Innerhalb der Kreisverwaltung setzen wir uns für eine konsequente Umsetzung des Frauenförderplans ein, damit auch hier Frauen in allen Bereichen gleichmäßig repräsentiert sind. Außerdem fordern wir  Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting in allen Bereichen der Verwaltung.

Aber auch in den Gremien des Landkreises soll die gesetzliche Vorgabe, die Hälfte mit Frauen zu besetzen, endlich mal ernst genommen werden (z. B. Verwaltungsrat / Leitung der Sparkasse).

Der Benachteiligung von Frauen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik gilt es nachhaltig entgegenzuwirken. Dass dies gelingen kann, zeigen Förderansätze des Kreisjobcenters mit denen insbesondere junge Mütter und Frauen beim Wiedereinstieg in den Beruf gefördert worden sind. Diese Ansätze müssen verstärkt fortgesetzt werden. Die Auswertung des Budgets nach Gendergesichtspunkten ist ein wichtiger Ansatzpunkt in der Arbeitsweise des Kreisjobcenters.

Mädchen verfügen zwar mittlerweile über eine besonders gute Schulbildung und machen hervorragende Abschlüsse, entscheiden sich am Ende aber überproportional häufig für Berufsfelder oder Studienfächer, in denen überwiegend Frauen tätig sind und die letztendlich auch nicht besonders gut entlohnt werden. Damit schöpfen sie auf der einen Seite ihre Berufsmöglichkeiten und späteren Karrierechancen nicht voll aus; auf der anderen Seite fehlt in den technischen Berufen aber immer stärker an qualifiziertem Nachwuchs. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf war einer der ersten, der den Girls-Day durchgeführt hat. Dieser ist mittlerweile zu einer festen Institution geworden und soll weiter durchgeführt werden. Daneben muss es aber auch Aktivitäten geben, das Berufswahlverhalten von Jungs zu verbreitern. Außerdem reichen einmalige Aktionen, wie Girls- oder Boys-Days nicht aus. Das Thema muss Inhalt der schulischen Berufsorientierung sein.

Wir unterstützen die verschiedenen Unternehmerinnen- und Existenz-gründungsnetzwerke, die Frauen bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit wertvolle Unterstützung geben. Außerdem bekommen Unternehmerinnen nach wie vor seltener Kredite und diese auch noch zu schlechteren Konditionen, obwohl die Banken weniger Ausfälle haben. Diese Praxis muss sich ändern.

Denn viele Frauen sind sehr erfolgreich. Mittlerweile ist die Frau in gut jedem fünften Familienhaushalt die Haupternährerin, ohne dass Familienaufgaben neu verteilt werden. Frauen übernehmen neben ihrer Berufstätigkeit noch immer die Hauptaufgabe in der Erziehung von Kindern und der Pflege von Angehörigen. Hier gilt es neben einem erforderlichen Bewusstseinswandel der Männer auch die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Entlastung in diesem Bereich zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, die die Pflege von Angehörigen ermöglichen. Der Landkreis ist hier innerhalb seiner Verwaltung bereits vorbildlich. Auch gute und flexible Kinderbetreuungseinrichtungen sind für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unabdingbar. Die hervorragende Betreuungsquote im Landkreis muss dafür stetig weiter verbessert werden (vgl. Bildung und Betreuung).

Frauen und Kinder sind nach wie vor sehr viel häufiger Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Mit der Einrichtung des „Runden Tisches – Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder“ wurde bisher eine wichtige und unverzichtbare Arbeit geleistet, die weiter fortgeführt werden muss. Darüber hinaus müssen die Anti-Gewalt-Projekte und Beratungsstellen wie das Frauenhaus, der Notruf, Wildwasser oder der Kinderschutzbund weiter unterstützt werden.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf leben viele Menschen aus unterschiedlichsten Nationen und Kulturen. Der Landkreis hat in der Vergangenheit eine Reihe von Anstrengungen unternommen, sich für eine gleichberechtigte Teilhabe aller an unserer Gesellschaft einzusetzen. Mit der Einrichtung des Büros für Integration oder Projekten wie die aufsuchende Elternschule oder Hausaufgabenhilfe konnte schon eine ganze Reihe erreicht werden. Diese Ansätze sind fortzuführen. (s. Kapitel Gesellschaftliche Teilhabe)

Auch für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung konnte schon einiges erreicht werden (z. B. Persönliches Budget, die Schaffung der Stelle eines Behindertenbeauftragten in der Kreisverwaltung). Gerade aber im Bereich der Inklusion oder der Barrierefreiheit besteht noch erheblicher Handlungsbedarf (vgl. Kapitel Gesellschaftliche Teilhabe, Bildung, Verkehr)

 

Soziale Teilhabe

Die Realisierung sozialer Teilhabe ist zentrales Ziel grüner Jugend-, Alten-, Behinderten-, Integrations-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Der Landkreis als wichtigster Sozialleistungsträger hat für folgende Zielsetzungen zu sorgen:

  • Junge Menschen sollen gleichberechtigte Chancen in der schulischen und beruflichen Ausbildung haben. Ihre Potentiale müssen gefördert werden. Dabei gilt es besonders früh anzusetzen.
  • Der Landkreis als Grundsicherungsträger im Bereich des SGB II muss dafür sorgen, dass Langzeitarbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft wird. Wer auf Hilfen angewiesen ist, soll schnell, umgehend Unterstützung erhalten. Unterstützungsmaßnahmen (wie Qualifizierung, Fortbildung, Arbeitsgelegenheiten, etc.) müssen passgenau organisiert werden.
  • Langzeitarbeitslose Menschen sollen schnell vermittelt, umfassend gefördert und inklusive ihrer Familien sozial stabilisiert werden.
  • MigrantInnen sollen Chancen gesellschaftlicher Teilhabe geboten werden. Wer Unterstützungsangebote erhält, sollte auch aufgefordert werden, diese wahrzunehmen oder eigene Alternativen zu entwickeln.
  • Für Menschen mit Behinderung soll der Landkreis als Lebens- und Arbeitsort gute Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben liefern.
  • Im Falle der Pflegebedürftigkeit soll Selbstbestimmung vordringliches Prinzip der Organisation von Pflege und Hilfen sein.

 

Soziale Teilhabe ist nicht nur ein wichtiges Prinzip für Menschen, die sozial benachteiligt sind, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt zukunftsweisend. Wenn junge Menschen nicht ausbildungsreif die Schule verlassen, ist das bei rückläufigen Schülerzahlen ein zunehmendes Handikap für die Unternehmen in der Region, die Fachkräfte suchen werden. Wenn Menschen mit Behinderung kaum Chancen eines Arbeitsplatzes auf dem ersten Arbeitsmarkt geboten werden, ist dies auch nachteilig für die Gesellschaft, die sich durch Sonderwelten ihrer sozialen Vielfalt beraubt. Wenn alte Menschen ihrem Wunsch nach möglichst langem Leben in der eigenen Wohnung kaum nachkommen können, da das Angebot der Hilfen sich zu stark auf stationäre Bereich beschränkt, ist das nicht nur menschenunwürdig, sondern auch kaum zu finanzieren.

Über 20.000 Menschen im Landkreis profitieren von den Leistungen des Landkreises in den Bereichen des SGB II, SGB VIII bzw. SGB XII. Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren den Anteil früher Hilfen für Kinder ausgebaut, Jugendlichen im Übergang von Schule in den Beruf deutlich optimierte Bedingungen gegeben, effektive Strukturen zur Eingliederung in Arbeit mit dem Kreisjobcenter etabliert, Chancen eines selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderungen erhöht und ambulante Versorgungsformen bei Pflege und im Alter stark gefördert.

Arbeitslosigkeit betrifft im Landkreis deutlich häufiger MigrantInnen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, psychisch kranke Menschen und Menschen, die schlechte Schulabschlüsse haben. Eine wirkungsvolle Politik gegen Arbeitslosigkeit kann sich daher nicht auf die Arbeitsvermittlung und den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente beschränken. Der Landkreis hat dafür Sorge zu tragen, dass gemeinsam mit anderen Institutionen die Ursachen sozial bedingter Arbeitslosigkeit behoben werden. Eine gute Arbeitsmarktpolitik ist daher immer auch Bildungspolitik, Jugendförderung und Sozialpolitik.

Mehr als 40% der Kinder unter 6 Jahren im Landkreis haben einen Migrationshintergrund. Dies zeigt, dass die Bemühungen um Integration zu den zentralen Handlungsfeldern des Landkreises zählen müssen. Mit dem Büro für Integration hat der Landkreis in den letzten Jahren wichtige Impulse gesetzt und Initiativen gestartet. Das Büro organisiert seit vielen Jahren einen runden Tisch, der auch die Stadt Marburg mit einbezieht. Mit der aufsuchenden Elternschule, der Sozialberatung, der Informationsverbreitung und der Hausaufgabenhilfe werden seit Jahren Integrationsansätze fruchtbar verfolgt.

 

Für die künftigen Jahre gilt es, die Erfolge zu erhalten und folgende Zielsetzungen und Maßnahmen zu verfolgen:

  • Insbesondere präventive und frühzeitig ansetzende Hilfen müssen erhalten, gestärkt und insbesondere im Bereich kleiner Kinder ausgebaut werden.
  • Frühe Hilfen, wie „Menschenskind“, „Null bis Sechs“ und VIP-aufsuchende Elternschule, gilt es dauerhaft zu etablieren und fortzuentwickeln.
  • Soziale Leistungen des Landkreises müssen dauerhaft finanziell abgesichert werden. Um insbesondere im Präventionsbereich, beim Opferschutz und bei anderen Feldern, die nicht unmittelbar gesetzlich geregelt sind, mehr tun zu können, sind alle Möglichkeiten zur Ausweitung der Finanzmittel (wie z.B. Sponsoring, Stiftungen, Einwerben von Fördermitteln) auszuschöpfen.
  • Die Partizipationschancen insbesondere jüngerer Menschen wollen wir weiter ausbauen.
  • Präventiv ausgerichtete Aktivitäten sollen koordiniert und aufeinander abgestimmt werden.
  • Kinder und Jugendliche in Notlagen muss effektiv geholfen werden. Die Jugendhilfe muss ihr System des Umgangs mit Kindeswohlgefährdungen immer wieder neu überprüfen und konsequent den Kinderschutz im Auge haben. Um notwendige Hilfen passgenau zu entwickeln und auch finanziell besser steuern zu können, soll das Prinzip der Regionalisierung (Verantwortlichkeiten kleinräumiger organisieren) und Sozialraum-orientierung weiter ausgebaut werden. Dabei ist auf eine gute Zusammenarbeit mit regional ausgerichteten freien Trägern zu achten.
  • Unterstützungsangebote für Kinder von Eltern mit psychischen Erkran-kungen oder Suchterkrankungen sind weiter zu stärken.
  • Der Landkreis sollte die enge Zusammenarbeit mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege fortsetzen und für eine Vielfalt der Trägerlandschaft eintreten.
  • Jugendliches freiwilliges Engagement sollte besser belohnt werden. Die Bedingungen zum Erhalt der Ehrenamtscard muss für Jugendliche angepasst werden.
  • Das Kreisjobcenter muss weiterhin einen Schwerpunkt auf die schnelle Vermittlung in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Qualifizierung, die Förderung von Frauen und die soziale Stabilisierung legen.
  • Der Aufgabenverbund Jugendberufshilfe muss erhalten bleiben, um benachteiligten Jugendlichen bessere Chancen bei der Ausbildung zu verschaffen.
  • Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik generell aber speziell auch Arbeitsgelegenheiten dürfen nur zielgenau eingesetzt werden und müssen den Menschen helfen.
  • In Zusammenarbeit mit den Schulen muss an einer besseren Ausbildungs-fähigkeit der Jugendlichen gearbeitet werden. Der Aufgabenverbund Jugendberufshilfe muss weiterhin aktiv Angebote für Jugendliche machen und auch den Übergang Schule und Beruf fördern.
  • Die Hausaufgabenhilfe für Kinder mit Migrationshintergrund gilt es schwerpunktmäßig als Regelangebot an den Grundschulen zu etablieren.
  • Der Landkreis soll gezielt Vereine unterstützen, die sich aktiv für die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten einsetzen.
  • Um Menschen mit Behinderungen Chancen auf mehr Selbstbestimmung und Inklusion zu bieten, sollen in Zusammenarbeit mit dem LWV personenzentrierte Hilfen, Persönliches Budget, Arbeitsmöglichkeiten auch außerhalb der Werkstatt und gemeindeorientierte Unterstützungsformen gefördert werden.
  • In allen Fragen rund um die Pflege soll die mit dem Pflegestützpunkt entstandene Beratungsstruktur weiter flächendeckend ausgebaut werden. Der Landkreis soll sich auch im Bereich der Eingliederungshilfe als Leistungsträger etablieren und seinerseits aktiv Alternativen zum Pflegeheim ermöglichen.
  • Zur Etablierung wohnortnaher Hilfeformen bei Pflegebedarf und im Alter soll der Landkreis ein eigenes Förderprogramm auflegen.
  • Zur Vorbeugung seelischer Erkrankungen soll vom Landkreis das Netzwerk seelische Gesundheit unterstützt werden.

 

Um gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, sind die finanziellen Rahmenbedingungen entscheidend. Sowohl die Bundes- als auch die Landesebene muss die Kommunen ausreichend finanziell ausstatten. Wenn in Hessen dem kommunalen Finanzausgleich Geld entzogen wird, bedeutet dies, dass soziale Leistungen eingeschränkt werden.

Handlungsmöglichkeiten im Sozialbereich gilt es nicht zu beschränken, sondern auszubauen. Daher sind vom Bund flexible Verwendungsmöglichkeiten der Eingliederungsmittel nach dem SGB II zu fordern. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass nicht nur Gelder für die schnelle Vermittlung in Arbeit oder die Schönung von Arbeitslosenzahlen ausgegeben werden, sondern auch Mittel zur langfristigen Stabilisierung von langzeitarbeitslosen Menschen zur Verfügung stehen.

Außerdem darf in der Jugendhilfe kein Raubbau an der Zukunft erfolgen, indem für präventive Maßnahmen kein Geld mehr da ist und damit spätere kostenintensive Hilfen zur Erziehung nicht vermieden werden können.

Das Land Hessen muss dringend den Landkreisen mehr Möglichkeiten bieten, neue Wohn- und Lebensformen im Alter selbst zu fördern. Daher ist vom Land aus dem kommunalen Finanzausgleich entnommenes Geld für die sog. Objektförderung in der Altenhilfe, den Kommunen wieder zurückzugeben.

 

Demografischer Wandel

Eine der großen Herausforderungen für unseren Landkreis ist der demografische Wandel. Bis zum Jahr 2050, so sagen die Prognosen, wird sich die Bevölkerung in Marburg-Biedenkopf um rund ein Fünftel reduzieren, die Zahl der über 65jährigen wird sich verdoppeln und die der unter 20jährigen fast halbieren.

Der demografische Wandel ist unvermeidlich. Jedoch können wir seine Folgen abmildern und steuern, in dem der Landkreis Marburg-Biedenkopf für die Bürgerinnen und Bürger als Lebensmittelpunkt ebenso attraktiv bleibt, wie für Handel, Dienstleistung und Gewerbe.

Der Landkreis hat hier in dem Beteiligungsprojekt „Demografischer Wandel“ einen Handlungskatalog aufgestellt, dessen Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode weiterverfolgt werden muss:

  • Der Bevölkerungsrückgang wird auch Auswirkungen auf die Wohnraumsituation haben. Vor allem der Bedarf nach kleineren und barrierefreien Wohnmöglichkeiten wird künftig steigen.
  • Gerade in den alten Ortskernen kleinerer Orte sind jetzt schon viele Leerstände, vor allem von ehemals landwirtschaftlichen Nebengebäuden, aber auch Wohnhäusern zu verzeichnen. Hier müssen Anreize für den Erhalt und ggf. Umbau geschaffen werden. Der Erhalt schützenswerter Bausubstanz und berechtigte Nutzungsinteressen sind dabei abzuwägen.
  • Um die alten Dorfkerne zu erhalten und das Ausufern der Dörfer in die Landschaft zu vermeiden, sollte auf die Ausweisung weiterer Baugebiete verzichtet werden (Innenentwicklung vor Außenentwicklung).
  • Die Infrastruktur in den Orten muss gesichert werden. Dies betrifft neben zu erhaltenen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen auch kulturelle Angebote. Hier sind auch die Nutzungskonzepte der Dorfgemeinschafts-häuser zu prüfen.
  • Die Gesundheitsversorgung muss auch im ländlichen Raum weiter gewährleistet sein. Vor allem die ärztliche Versorgung muss sichergestellt sein.
  • Statt großer überdimensionierter Altenwohnanlagen brauchen wir kleine Pflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen und ambulante häusliche Pflege.
  • Das Kultur-, Freizeit- und Sportangebot muss sich stärker auf die neuen Zielgruppen einstellen.
  • Wir brauchen einen gut ausgebauten und barrierefreien ÖPNV (vgl. Kapitel Verkehr)

 

Kulturelle Vielfalt und Integration

Der Landkreis hat ein vielfältiges und breites Kulturangebot, das es zu erhalten gilt. Denn Kunst und Kultur fördern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Integration von Menschen, ob aktiv oder im Publikum.

Das Kulturangebot im Landkreis wird von einer großen Zahl kultureller Institutionen, Initiativen und Vereine getragen, die in ganz unterschiedlichen Bereichen ein breites Angebot auf die Beine stellen. Dazu gehören neben klassischen Einrichtungen wie den Theatern, Museen und Gedenkstätten, Musikschulen oder der Volkshochschule eine breites Spektrum von Theater-initiativen, Chören, Bands und Orchestern, Künstlervereinigungen oder Vereinen, die sich um den Erhalt historischer Bausubstanzen bemühen. Dieses Engagement gilt es weiter zu unterstützen. In der Vergangenheit wurde beispielsweise regelmäßig der Otto-Ubbelohde-Preis oder der Jugendkulturpreis verliehen. Auch die Kunsttage des Kreises sind ein jährliches Highlight in der lokalen Kulturlandschaft, ergänzt durch vielfältige Einzelausstellungen.

Viele dieser Initiativen tragen auch zur kulturellen Bildung bei. Vor allem Kinder und Jugendliche haben ein Anrecht auf kulturelle Bildung. Sie müssen die Chance erhalten, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, ihre kreativen Fähigkeiten zu spüren und zu nutzen und auf diese Weise Selbstachtung und Anerkennung zu gewinnen. Dabei kommt der interkulturellen Kulturarbeit eine besondere Bedeutung zu. Denn Kultur führt zusammen und fördert das Verständnis für das Andere und Unbekannte. Junge Menschen dürfen nicht an den Rand gedrängt werden, sondern brauchen öffentliche Räume für ihre Kreativität. Im Hinblick auf steigenden Rechtsradikalismus und zunehmende Gewalt unter Jugendlichen bedeutet die Bereitstellung und Förderung von kulturellen Angeboten eine notwendige soziale Prävention und ist damit eine nachhaltige Investition.

In der Vergangenheit wurde das Schloss in Biedenkopf saniert und als Museum modernisiert. Wünschenswert wäre hier eine moderne und ansprechende Museumspädagogik, um dieses Wahrzeichen auch in Zukunft attraktiv zu erhalten.

 

 

Sport und Gesundheit

Viele Menschen im Landkreis betätigen sich sportlich, und zwar nicht nur passiv vor dem Fernseher, sondern aktiv auf dem Rad, beim Joggen oder Schwimmen oder in einem der zahlreichen Vereine. Und obwohl die Bevölkerung immer älter wird, nimmt das Bedürfnis nach sportlicher Betätigung vor allem im unmittelbaren Wohnumfeld und bei Senioren zu.

Neben den gesundheitlichen Aspekten ist Sport aber auch Kultur und hat viele soziale Aspekte. Miteinander gewinnen und verlieren können und in Gemeinschaft Sport treiben sind wichtige Erfahrungen in allen Altersgruppen, die Aktivität und Miteinander stärken. Der Landkreis stellt, nicht nur im Rahmen des Schulsports, eine Vielzahl von Sporthallen zur Verfügung. Einige konnten in der Vergangenheit bereits saniert werden. Diese Sportstätten sind für den Vereinssport unverzichtbar und sollen nach wie vor kostenlos angeboten werden.

Im Rahmen der Ehrenamtsförderung soll auch das ehrenamtliche Engagement im Sport weiter gefördert werden. Die Jugendarbeit und die Bemühungen um Integration sollten bei der Vereinsförderung besonders beachtet werden. Sport ist auch soziale Integration, hier treffen Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammen. Sozialpolitische Gestaltungsmöglichkeiten sind durch Projekte im Einzelfall zu klären.

An einigen Schulen wurden die Schulhöfe bereits in Bewegungslandschaften umgestaltet. Dies soll weitergeführt werden. Da immer mehr Schulen Ganztags-angebote haben, wird sich ein spürbarer Teil des Jugendsportes von den Vereinen in die Schulen verlagern.

Neben der klassischen Sportförderung von Breiten- und Spitzensport über Vereine, die ihren Höhepunkt in der jährlichen Kreissportlerehrung findet, sollten vor allem Sportangebote für nicht so leistungsstarke Menschen stärker in den Vordergrund gerückt werden. Neben Angeboten für Seniorinnen gilt es hier vor allem Kinder- und Jugendliche, die bis jetzt keinen Zugang zum Sport hatten, stärker mitzunehmen.

Zu unserem Verkehrskonzept gehört die Ausweitung des Radwegenetzes. Das kommt auch der Nutzung des Rades für sportliche Zwecke zugute.

 

Feuerwehr und Rettungsdienst

Die ehrenamtlichen Feuerwehren in den Städten und Gemeinden des Landkreises und die Hilfsdienste von THW und DRK etc. sind ein unverzichtbarer Bestandteil des örtlichen Brand- und Katastrophenschutzes. Über 5000 Menschen sind in diesen Bereichen ehrenamtlich aktiv. Davon fast 2000 Jugendliche.

Sowohl für die Feuerwehren als auch für die Hilfsdienste gilt es in den nächsten Jahren den Nachwuchs zu sichern. Angesichts der veränderten Anforderungen infolge des Klimawandels, insbesondere der Zunahme von Überschwemmungs- und Sturmschäden aber auch zunehmenden Waldbrandgefahren und auftretenden Großgefahrenlagen, bedarf es hoher organisatorischer sowie personeller (in der Regel ehrenamtliche) und finanzieller Voraussetzungen. Infrastrukturell sind die Bedingungen in Verantwortung des Landkreises geschaffen. Der Landkreis sollte aber eine mit den Kommunen in deren Bedarfs- und Entwicklungsplänen abgestimmte Perspektive weiterentwickeln und daran die Bezuschussungskriterien knüpfen. Im Fokus steht dabei die ortsteilüber-greifende Kooperation, die angesichts der rückläufigen Bevölkerungszahlen und der Engagement Bereitschaft zukunftsweisend sein dürften.

Die Umstellung auf Digitalfunk sollte eigentlich kostenneutral für die kommunale Familie gestaltet werden, da es aus einer Landesvorgabe resultiert.

Im Rettungsdienst ist das System der Rettungswachen so zu gestalten, dass die Hilfsfristen überall eingehalten werden können. Synergien sind unbedingt zu erschließen. So ist die Zusammenarbeit von Rettungswache und ärztlichem Bereitschaftsdienst in Stadtallendorf Vorbild für andere Landkreisteile.

Unsere Termine:

Kreisvorstand Marburg-Biedenkopf

Top-Thema: Bundestagswahl 2025

Mehr

Landesparteitag

Aufstellung der Hessenliste zur Bundestagwahl 2025

Mehr

Kreismitgliederversammlung (KMV) Marburg-Biedenkopf

u.a. Wahl der Delegierten für die BDK am 26.01., anschließend Weihnachtsfeier

Mehr

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>