Soziale Innovationen eröffnen Chancen Der Landkreis Marburg-Biedenkopf zeichnet sich durch hohes soziales Engagement, eine Vielfalt sozialer Strukturen und innovative, wegweisende Neuerungen im Sozialbereich aus. In den letzten vier Jahren sind unter grüner Verantwortung zahlreiche Weichen gestellt und Projekte auf den Weg gebracht worden. Ohne Vollständigkeit sei hier auf das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung, die Beschwerdestelle Altenpflege, die Tätigkeit des Büros für Integration, das Projekt Aufsuchende Elternschule für Zuwanderer-Familien und die Sozialberatung für MigrantInnen in Stadtallendorf verwiesen.

Integrationspoltik wird unter grüner Beteiligung ernst genommem
Handeln - nicht nur Reden
Zur Verbesserung der Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern zugewanderter Familien hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf gemeinsam mit drei europäischen Partnern das Projekt Aufsuchende Elternschule für zugewanderte Familien entwickelt und nach erfolgter Beantragung nunmehr eine Förderzusage der Europäischen Union erhalten. Mit der aufsuchenden Elternschule sollen junge zugewanderte Eltern bei der Erziehung und Förderung ihrer zwei- bis fünfjährigen Kinder unterstützt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Sprachentwicklung (Muttersprache und Zweitsprache). Die Hilfestellung erfolgt hauptsächlich individuell bei den Familien zu Haus durch zweisprachige Anleitung von Fachkräften und in parallelen Mutter-Kind-Gruppen. Bündnis 90 / Die Grünen Marburg-Biedenkopf werden sich in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen, solche Projekte parallel zur Schwerpunktsetzung gleichberechtigter Chancen für Migrationskinder in der Ausbildung weiter zu entwickeln.

Integration ist keine Einbahnstraße Im Landkreis leben viele tausende Migrantinnen und Migranten. Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft und stehen doch immer noch am Rande. Integration wird allzu häufig als Einbahnstraße definiert. Die Debatte um eine Leitkultur und die Forderung nach Anpassung an “unsere” Gesellschaft statt Verständnis für eine gemeinsame Gesellschaft zeigen dies deutlich. Wir treten dagegen für einen erweiterten Begriff von Integration ein, der ein Zusammenwachsen, aber auch eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten als Ziel hat. Damit reden wir nicht einer heilen Welt. Die sozialen Probleme müssen angegangen werden und dabei haben alle ihre Pflichten zu erfüllen. Den Förder- und Unterstützungsangeboten müssen Bemühungen der Familien, aber auch der Vereine und Selbsthilfeorganisationen der Migrantinnen und Migranten, gegenüber stehen. Wir wollen ·         die Ansätze aufsuchender Elternarbeit verstärken, damit Kinder von Migrantinnen und Migranten bessere Chancen erhalten. Insbesondere sollen Frauen und Eltern von Migrationsfamilien in der Entwicklung der Sprachkompetenz gefördert werden. Sprachvermögen ist die Schlüsselqualifikation der sozialen Integrationsbereitschaft und Integrationsfähigkeit. ·         das Hausaufgabenbetreuungs-Angebot für Zugewanderte an den Grundschulen des Landkreises weiter fördern und ausbauen, die Sozialberatung in Stadtallendorf weiter fördern und die Selbsthilfepotenziale der Migrantinnen und Migranten stärken, ·         in den Verwaltungen mehr Bewusstsein erzeugen, sich auf Migrantinnen und Migranten als KundInnen einzustellen, ·         Ansätze der kultursensiblen Altenhilfe fördern, ·         die Koordination von Integrationsbemühungen durch die Integrationskonferenz für Stadt und Landkreis fortführen, ·         die Debatte um Integration stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen, ·         das Büro für Integration als Anlaufstelle und Koordinationsstelle für den gesamten Landkreis profilieren. Ein Personenkreis mit besonderem Schutzbedürfnis sind Flüchtlinge im ungesicherten Aufenthaltsstatus der Duldung. Wir fordern, dass diese Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, soweit sie über Wohnung und Arbeitsplatz verfügen und nicht straffällig geworden sind. Die derzeitige Abschiebepraxis lehnen wir ab (so z. B. im Fall der Familie Golubovic aus Lohra).

Mehr Selbstbestimmung und bedarfsorientierte Hilfen für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung wollen wir dieChancen auf ein möglichst selbständiges und unabhängiges Leben verbessern und mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben organisieren. Auf Ebene des Landkreises sind dazu einige Weiterentwicklungen zu verfolgen. Wir wollen ·         die Selbsthilfemöglichkeiten stärken. Der Landkreis soll zur Förderung Mittel aus dem Bereich der Kommunalisierung der Landesmittel zur Verfügung stellen und mit diesendie Stelle eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen einrichten. Der/die Beauftragte soll durch eine Geschäftsstellenfunktion in der Verwaltung unterstützt werden. Die/der Beauftragte soll auch in die Lage versetzt werden, Kommunen bei der Planung von barrierefreien Zugängen zu beraten. Das derzeit als Modellprojekt erprobte Konzept des persönlichen Budgets soll für alle berechtigten Personen möglich sein und vor allem auch Leistungen der Pflegeversicherung umfassen können. Wir wollen die “Verbraucherberatung” für Menschen mit Behinderung fördern, damit das persönliche Budget gut zu organisieren ist. Wesentliche Voraussetzung ist hierbei ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung. ·         Bei der Mobilität brauchen wir zukünftig gerade im Landkreis verbesserte Informationen zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und vor allem auch eine ausreichende individuelle Unterstützung auf Grundlage der Eingliederungshilfe. ·         Um ambulante Arrangements für Menschen mit Behinderung zu fördern, wollen wir Konzepte des Wohnens im Übergang fördern. Wenn Menschen kurzfristig umfassende Hilfe benötigen, darf dies nicht aus pragmatischen Gründen dazu führen, dass nur ein stationäres Angebot oder gar eine Unterbringung in einem Pflegeheim bleibt, obwohl dies gar nicht benötigt wird. ·         Fehlplatzierungen müssen künftig generell vermieden werden. Der Landkreis muss dazu gemeinsam mit dem LWV und den Anbietern eine enge Zusammenarbeit pflegen. ·         Die sog. Belegungskonferenzen müssen zu Angebotsplanungskonferenzen weiterentwickelt werden. ·         Der Landkreis soll sich bei der Diskussion um die Zukunft der Eingliederungshilfe dafür einsetzen, dass Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe vereinheitlicht werden und eine lokal orientierte Planung und Abstimmung erfolgt. Außerdem müssen künftig auch Mittel, die bisher im stationären Bereich ausgegeben wurden, in die Stärkung von Selbsthilfe, nebenamtlicher und ehrenamtlicher Hilfestrukturen umgelenkt werden. Hier reichen schon kleine Beträge aus, um große Wirkungen zu erzielen.

Unterstützung älterer Bürgerinnen und Bürger Die Situation der Älteren hat sich in vielfacher Weise in den letzten Jahren verändert. Die Menschen werden älter, sie sind länger gesund, gestalten aktiv ihr Leben, leisten einen erheblichen finanziellen und praktischen Unterstützungsbeitrag für ihre Familien und engagieren sich für andere. Der Anteil ärmerer alter Menschen ist geringer und sie sind in wachsendem Umfang interessiert an einem selbstbestimmten Leben nach dem Beruf. Dies macht, neben den nach wie vor erforderlichen stationären und ambulanten Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, neue Unterstützungsformen erforderlich. Wir wollen: ·         Zur Deckung des großen Bedarfs an Informationen und Beratung soll der Landkreis ein Beratungszentrum gemeinsam mit der Stadt Marburg realisieren, in die die Anbieter und Beratungsstellen eingebunden sind. ·         Die Beschwerdestelle Altenpflege soll weiter in ihrer Arbeit unterstützt werden. ·         In der Pflege von demenzerkrankten Menschen müssen wir die Hilfen für pflegende Angehörige weiter ausbauen und neue Wohnformen, wie z. B. Hausgemeinschaften, verstärkt fördern. ·         Vermieden werden muss, dass künftig stationäre Einrichtungen geplant und realisiert werden, die nicht mehr modernen Konzepten einer guten menschengerechten Pflege entsprechen. ·         Wir wollen die Ansätze einer kultursensiblen Pflege fördern, da gerade die Gruppe älterer Migrantinnen und Migranten bei der Stabilisierung familiärer Arrangements gestützt werden sollte. ·         Lange Eigenständigkeit reduziert das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Deshalb sind Bedingungen zu fördern, die ein langes autonomes und selbständiges Leben ermöglichen , wie z. B. die Teilnahme an Bildungsmöglichkeiten, Bewegungsfreude und Mobilität, Entwicklung nachbarschaftlicher Hilfe (evtl. nach dem Genossenschaftsprinzip) und Entlastung pflegender Angehöriger (besonders, wenn sie der gleichen Generation wie die zu pflegenden Personen angehören). ·         Aktivierung von Menschen in der nachberuflichen Phase, ihre Kompetenzen in sozialen, kulturellen, politischen und anderen gesellschaftlichen Aufgabenfeldern bereit zu stellen, z. B. durch Mithilfe der Marburger Freiwilligenagentur. Dazu gehört auch die Anerkennungskultur für die freiwilligen Leistungen auszubauen.

Bürgerschaftliches Engagement fördern und für den sozialen Bereich begeistern Demokratie lebt vom Mitmachen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es vielfältigste Formen ehrenamtlichen Engagements. Gerade im sozialen Bereich wollen sich viele Menschen engagieren. Wir wollen dies fördern und stärken. Es geht dabei nicht darum professionelle Unterstützung zu ersetzen, sondern die professionellen Strukturen zu ergänzen. Wir wollen ·         Die ehrenamtlichen Strukturen in den Betreuungsvereinen soll der Landkreis weiterhin auf hohem Niveau fördern. Die Betreuungsstelle beim Fachbereich Gesundheit muss personell ausreichend ausgestattet sein. ·         In der Behindertenhilfe und in der Altenhilfe gilt es weiteres Engagement zu erschließen. Die Arbeit der Alzheimer-Gesellschaft und des Diakonischen Werkes zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen soll weiter gefördert werden. Weitere Potentiale geweckt sind zu erschließen. ·         Der Landkreis soll die Freiwilligenagentur beauftragen, weitere Möglichkeiten der Engagementförderung aufzubauen und dabei finanziell unterstützen. ·         Die ersten Ansätze in der Engagementförderung an Schulen sollen weiterentwickelt werden. ·         Die Tagungszeiten von Kreistag, Kreisausschuss und Ausschüssen sollen in den Nachmittag verlegt werden, so dass Erwerbstätige nicht aufgrund ihrer Arbeitszeiten von der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgeschlossen sind.

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