Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN,FDP, Freie Wähler
zum Antrag der SPD-Fraktion betreffend
Beschlusss:
Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, sich in den entsprechenden Gremien dafür einzusetzen, dass die notwendigen Fahrtkosten für den Besuch der nächstliegenden Vollzeitschule für junge Menschen nach der Klasse 10, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, vom Bund als ergänzende Leistungsgewährung erstattet werden. Sobald der Erstattungsanspruch dieser Kosten vom Bund anerkannt ist, werden die Mittel den Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der Leistungsgewährung durch das KJC ausgezahlt.
Begründung:
Bildung ist für junge Menschen ganz wesentliche Voraussetzung um das eigene Leben ohne staatliche Unterstützung finanzieren zu können. Die staatlichen Leistungen nach dem SGB sehen nicht vor, einen so beträchtlichen Betrag wie eine Schülermonatskarte in einem Flächenlandkreis aus dem Regelsatz
zu finanzieren.
Daher ist es im Rahmen der Förderung junger Menschen geboten, die notwendigen Kosten für den Besuch einer weiterführenden Schule zu finanzieren.
Es ist zu begrüßen, dass jungen Menschen aus unserem Landkreis einen möglichst hohen Bildungsabschluss anstreben. Auf diesem Weg sollten sie die notwendige Unterstützung erfahren.
Da der Landkreis im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch den RP seine freiwilligen Leistungen einfrieren muss und sich die Haushaltssituation des Landkreise infolge der Finanzkrise in den nächsten Jahre sehr verschlechtern wird, kann der Landkreis diese Kosten nur tragen, wenn sie vom Bund erstattet werden.
Waßmuth, CDU
Laaz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zissel, FDP
Reitz, Freie Wähler
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