Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER
und FDP zum Alternativantrag der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag der Fraktion
DIE LINKE zur Beschlussfassung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2010

 

"Beschlussfassung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2010"

 

Beschlusss:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, an die Landesregierung die Bitte heranzutragen, eine Lösung zur Finanzierung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, die von Sozialleistungen abhängig sind und nach dem 10ten bzw. bei G 8 dem 9ten Schuljahr weiterhin die Schule besuchen, zu finden.

 

Begründung:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass eine zusätzliche Finanzierung von Fahrtkosten durch Leistungen der Sozialgesetzbücher für den Besuch der Schule nach dem 10ten bzw. bei G 8 nach dem 9ten Schuljahr nicht möglich ist. Eine Finanzierung durch den Bund verbiete sich auch deshalb, da in anderen Bundesländern dieses Problem wegen der generellen Übernahme
von Fahrtkosten durch das jeweilige Land nicht besteht.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch eine darlehensweise Übernahme von Fahrtkosten nicht statthaft ist. Im Einzelfall führen die fehlenden Regelungen zu erheblichen finanziellen Härten und verhindern womöglich den weiteren Besuch der Schule aus finanziellen Gründen.

Grundsätzlich könnte eine Lösung erreicht werden, wenn das Land den § 161 HSchG ändert und eine generelle Fahrtkostenbefreiung unter Beachtung der Konnexität regelt. Da eine generelle Befreiung zur Lösung von Härtefällen nicht angemessen erscheint und sich eine kommunale Finanzierung aufgrund der fehlenden Zuständigkeiten verbietet, bittet der Kreistag die Landesregierung entweder durch Sonderregelungen im HSchG oder ggf. durch analoge Verfahrensweisen, wie zur Finanzierung von Schulessen, eine Lösung zu finden.

 

Waßmuth, CDU
Laaz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zissel, FDP
Reitz, Freie Wähler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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