Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler betreffend

 

„Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen“

 

Beschluss:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, bei dem Gemeinsamen Bundesausschuss, bzw. dem Unterausschuss „Bedarfsplanung“ und dem neu eingerichteten Arbeitskreis „Weiterentwicklung der Bedarfsplanung“ auf das Problem der Überversorgung mit Vertragsärzten vorrangig in Städten (hier: Sonderstatusstadt Marburg) bei gleichzeitiger Unterversorgung der ländlichen Regionen (hier: der übrige Landkreis Marburg-Biedenkopf) aufmerksam zu machen. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird gebeten zu prüfen, welche Vorschläge geeignet sind, dieses Problem zu beheben. Dazu müsste die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung“ (Bedarfsplanungsrichtlinie) im 2. Abschnitt § 2, Abs. 3, der die räumliche Grundlage festgelegt, entsprechend geändert werden.


Der Kreistag sieht dafür folgende Möglichkeiten:

1. Es könnte eine flexiblere Regelung bei der Festlegung der Planungsbereiche geschaffen werden, so dass örtliche Besonderheiten bzw. negative Entwicklungen für die vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung im Ländlichen Raum berücksichtigt werden können. Es müsste ermöglicht werden, dass von der Zuordnung der Planungsbereiche entsprechend der Einteilung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung nach kreisfreien Städten, Landkreise und Kreisregionen in begründeten Fällen durch Beschluss der jeweiligen Landesausschüsse abgewichen werden kann.

2. Alternativ kann auch die Feststellung der Über- bzw. Unterversorgung in den bisherigen Planungsregionen vorgenommen werden, aber dann getrennt nach größeren Städten mit über 50.000 EW und der umliegenden ländlichen Region, die weiter als 10 km entfernt ist. Sollte sich innerhalb einer Planungsregion im ländlichen Bereich eine Unterversorgung zeigen, ist die Umzugsmöglichkeit einer bestehenden vertragsärztlichen Praxis aus dem unterversorgten Gebiet in die Stadtregion mit über 50.000 Einwohnern einzuschränken. Eine Umzugserlaubnis durch die Kassenärztliche Vereinigung ist nur nach Feststellung des gesicherten Versorgungsgrades mit vertragsärztlichen Praxen der gleichen Fachrichtung zu erteilen. Es wird angeregt, dass neben der Einwohnerzahl und des 2 Niederlassungskriteriums "Landkreisebene" gesonderte Regelungen zur Aufrechterhaltung einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung (FachärztInnen für Allgemeinmedizin, sonstige FachärztInnen, Bereitschaftsdienst etc.) in ländlichen Regionen aufgenommen werden.


3. Als weitere Alternative könnte an eine generelle Regelung angedacht werden nach der Landkreise mit Sonderstatusstädten, die derzeit eine gemeinsame Planungsregion bei der vertragsärztlichen Versorgung bilden, zukünftig automatisch zwei getrennte Planungsregionen (Sonderstatutsstadt und übriger Landkreis) bilden.

Begründung:

Auf Einladung des Landrates hat im Februar 2009 ein Treffen der Bürgermeister des Landkreises Marburg-Biedenkopf mit Vertretern der KV Marburg-Biedenkopf, der KV Hessen, dem Rhönklinikum und anderen Ärzteorganisationen im Landkreis stattgefunden. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die vertragsärztliche Versorgung in vielen ländlich strukturierten Teilen des Landkreises gefährdet ist. Ebenso wurde von allen bestätigt, dass die verzeichnete Überversorgung im Landkreis bei allen Fachrichtungen und Allgemeinmedizinern allein der Tatsache geschuldet ist, dass die Arztsitze in der Stadt Marburg in die Berechnung einbezogen werden.
Wenn man getrennte Aufstellungen nach Stadt und Kreis vornehmen würde, würde die Unterversorgung im Landkreis offenbar werden. Dann könnten auch die derzeitigen Zulassungsbeschränkungen für diese ländlichen Regionen aufgehoben werden. Da die Planungsbereiche durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in der
Richtlinie für die Bedarfsplanung festgelegt sind, sind dort die besten Ansatzpunkte, um Abhilfe zu schaffen. Der Unterausschuss „Bedarfsplanung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses hat am 19.01.2009 beschlossen, einen Arbeitskreis zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung einzurichten, der bis Ende des Jahres 2009 neue Vorschläge vorlegen soll. Daher ist der jetzige Zeitpunkt sehr günstig, auf die Problematik im Landkreis Marburg-Biedenkopf aufmerksam zu machen und ähnliche Initiativen des Deutschen Landkreistages zu unterstützen.

 

Waßmuth, CDU
Laaz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zissel, FDP
Reitz, Freie Wähler

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