Zukunft der Alten Kirche Bürgeln sichern!

09.03.17 –

Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Zukunft der Alten Kirche Bürgeln

Beschluss:  

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich für den dauerhaften Erhalt der Alten Kirche Bürgeln als Denkmal und Ort für regionale kulturelle Aktivitäten einzusetzen. Das kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Geprüft werden sollten u. a. folgende Möglichkeiten:

•   Übernahme des Gebäudes in das Eigentum einer zu gründenden gemeinnützigen Genossenschaft, GmbH oder Stiftung unter finanzieller Beteiligung des Landkreises Marburg - Biedenkopf.

•   Alternativ Übernahme des Gebäudes in das Eigentum eines Eigenbetriebes des Landkreises Marburg-Biedenkopf oder in das unmittelbare Eigentum des Landkreises und/oder der Gemeinde Cölbe.

Begründung:

Die Alte Kirche Bürgeln ist ein historisch bedeutendes Kulturdenkmal im Landkreis Marburg - Biedenkopf, dessen Wurzeln bis ins 11. Jahrhundert zurück reichen. In den letzten zehn Jahren hat der Kulturverein Alte Kirche Bürgeln e.V. dort während der Sommermonate ein vielfältiges Kulturprogramm etabliert, das vom Publikum sowie von Künstlerinnen und Künstlern sehr gut angenommen wird. Es wird aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert und kommt ohne Subventionen aus.   Die Kirche selbst kann der Kulturverein allerdings ebenso wenig in ihrer Substanz erhalten wie ihr derzeitiger Eigentümer, der Förderkreis Alte Kirchen e.V.. Künstlerinnen, Künstler und Publikum kommen nicht nur aus der Gemeinde Cölbe, sondern vorwiegend aus der Universitätsstadt Marburg und der gesamten Region Marburg - Biedenkopf. Daraus resultiert eine Verantwortung des Landkreises.  Das Gebäude bedarf einer grundlegenden Renovierung unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes. Eine substanzielle Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege steht in Aussicht, wenn die Eigentumsfrage nachhaltig gelöst ist. Mit der Renovierung werden die Voraussetzungen für eine erweiterte ganzjährige Nutzung geschaffen, die neben kulturellen Aktivitäten auch offizielle Veranstaltungen des Landkreises und der Gemeinde, Trauungen, Veranstaltungen von Firmen und anderen privaten Interessenten ermöglicht. Auch an touristische Nutzung kann dann gedacht werden.

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