Landkreis soll EU- Charta unterzeichen!

13.02.17 –

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Unterzeichnung der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“

Beschluss:

Der Kreistag möge beschließen:  Der Kreisausschuss wird gebeten die vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) vorgelegte „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ für den Landkreis Marburg-Biedenkopf zu unterzeichnen.  Darauf aufbauend soll der Landkreis Marburg-Biedenkopf Vorschläge für einen Gleichstellungs-Aktionsplan zur Umsetzung der Charta in allen Bereichen der Kreisverwaltung erarbeiten und ggf. die Kommunen des Landkreises bei ihrer Gleichstellungspolitik unterstützen. Die Fachdienste wer-den dazu angehalten regelmäßig über die Erfolge zu berichten.  

Begründung:

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) als Vertreter der europäischen Lokal- und Regionalregierungen hat die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ erarbeitet und fordert die Lokal- und Regionalregierungen Europas nun auf, diese Charta zu unterzeichnen und umzusetzen.   Trotz vielfältiger formaler Anerkennung und zahlreicher Fortschritte ist die Gleichstellung von Frauen und Männern im Alltag und Berufsleben noch immer keine Realität. Diese Ungleichheit ist das Ergebnis sozialer Konstrukte, die auf zahlreichen Stereotypen in den Bereichen Familie, Bildung, Kultur, Medien, Arbeitswelt, gesellschaftliche und politische Organisationen usw. beruhen. So besteht in vielen Feldern noch Handlungsbedarf, in denen neue Ansätze und strukturelle Veränderungen eingeführt werden können. Als die den Bürger*innen am nächsten stehende Regierungsebene sind Lokal- und Regionalbehörden am besten geeignet, die Fortdauer und Neubildung von Ungleichheit zu bekämpfen und eine in der Praxis egalitäre Gesellschaft zu fördern.   Die Charta kann dazu eine wertvolle Impulsgeberin für die Kreisverwaltung und die von ihr betreuten Projekte sein. Dabei sieht die Charta vor, dass in einem abgesteckten Zeitraum (1 - 2 Jahre) ab Unterzeichnungsdatum durch einen Gleichstellungs-Aktionsplan Ziele und Prioritäten in der Gleichstellungspolitik festgelegt werden, die sich dann in der Politik, dem Arbeitsumfeld und letztendlich im gesellschaftlichen Leben des Landkreises widerspiegeln. Damit bietet die Charta ein Instrumentarium zur Bearbeitung gleichstellungspolitischer Themen im Landkreis, bei dem einerseits das schon Erreichte sichtbar gemacht wird und gleichzeitig notwendige Maßnahmen auf ab-gestimmte weise auf den Weg gebracht und evaluiert werden.   Chancengleichheit kann zudem nur erreicht werden, wenn die jeweils verantwortlichen Akteur*innen in den verschiedenen Bereichen einer kommunalen Verwaltung ihre Aktivitäten auch daraufhin überprüfen und ausrichten.

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