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25.02.22 –
Beschluss:
Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag einen Bericht zum Grund-, Trink- und Oberflächenwasserschutz im Bereich der Rüstungsaltlast WASAG (Stadtallendorf) vorzulegen, in dem u.a. auf
die anhängenden Fragen eingegangen wird, die einerseits die Altlastensanierung, andererseits den Bau der A 49 durch diesen Bereich und mögliche Wechselwirkungen betreffen.
Begründung:
In beiden letzten Sitzungen des Kreistages wurden zu diesem Thema verschiedene kleine Anfragen gestellt. Aus den vorgelegten Antworten ergaben sich ("mündliche") Nachfragen. Auch nach deren
Beantwortung bleiben wichtige Punkte offen. Nach einem zwischenzeitlichen Verweis auf die Zuständigkeit des RP Gießen ist nun eine umfangreichere Fragestellung erforderlich. Der Versuch, im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit im Kreistag von dort direkt Antworten zu erhalten, blieb letztlich erfolglos.
Der Kreistag hat sich wiederholt mit dem Grundwasserschutz auch im Zusammenhang mit Beschlüssen zum Bau der A 49 beschäftigt und dessen Bedeutung betont. Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass der Kreistag nunmehr auch ein "Feedback" über kritische Punkte in diesem Zusammenhang erhält, da sachbezogen die Einwirkung der Sprengstoffaltlastensanierung mit zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, im Rahmen dieses Berichtes nachstehende Fragen zu beantworten, damit die Möglichkeit besteht, gleich auf Antworten eingehen zu können und damit nicht in eine noch längere "Anfragenkette" entsteht.
Reiner Nau
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Fragen:
A. Fragen zur Altlast WASAG:
1. Seit wann und in welchem Rhythmus erfolgen Wasseruntersuchungen auf sprengstofftypische Verbindungen (STV)?
2. Welche für die WASAG charakteristischen Parameter werden untersucht?
3. Handelt es sich bei den Untersuchungen (ausschließlich) um die gleichen Parameter wie im Überwachungsgebiet der DAG?
4. Seit wann werden die "relevanten" Messstellen WAS4-8, 12 A-C, 14 und A33 (und A1) betrieben?
5. Welche Bedeutung haben die im Gebiet der WASAG dargestellten und als "vorgeschlagene Bohrung/Grundwassermessstelle" benannten WAS 1-3, 9-11, 13-15?
6. Wie erfolgt die Grundwasser"sanierung" durch Einflüsse der Sprengsstoffaltlast im Bereich der WASAG?
7. Wo sind Abschöpf-/Sicherungsbrunnen im Gebiet der WASAG angelegt?
8. Wie stellt sich die (Grundwasser-)Situation vor, während und nach der Sanierung dieser Sprengstoffaltlast dar?
9. Wie wurde dem Risiko begegnet, welches für die (insb. in den oberen Bodenschichten) gebundenen Stoffe durch eine Änderung im "Mobilitätscharakter" während der Sanierung der Altlast zu erwarten war?
10. Welche Kontrollmaßnahmen werden neben der "eigentlichen" Sprengstoffaltlast "WASAG" in den Bereichen * Standortschießanlage * Sprengplatz Kirchenseif * Standortübungsplatz Kirtorf im Hinblick auf STV unternommen?
11. Vorbemerkung: Bekanntlich sind während der Herstellungsprozesse in den Sprengstoffwerken DAG und (vermutlich ebenso) WASAG zunächst die "Abwässer" in die sogenannte Vorflut geleitet worden, die dann für die "Klein" und "Ohm" dramatische Folgen hatten, sodass sogar eine "Fernableitung" von Stadtallendorf über Kirchhain (Pumpstation im Bereich der jetzigen Abwasserkläranlage) nach Marburg-Cappel (Einleitestelle in die Lahn etwa im Bereich der jetzigen Kläranlage) gebaut wurde. Somit ist davon auszugehen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ufersedimente noch Stoffe aus der damaligen Sprengstoffproduktion aufweisen. Dazu: Sollten nicht schon aus diesen Überlegungen Untersuchungen dieser Oberflächengewässer (Joßklein, Klein) im Hinblick auf STV zu Überwachungserfordernissen führen?
12. Ist die Sanierung der Altlast WASAG abgeschlossen?
13. Wie wird der Sanierungserfolg der Altlast WASAG bewertet?
14. Wann erfolgte die Freigabe der Altlast WASAG?
B. Fragen zum Bau der A49 im Zusammenhang mit der Sprengstoffaltlast WASAG:
Vorbemerkung: Mit dem Bau der A 49 ist ein zusätzlicher Bedarf an Grund-/Trink-, aber auch Oberflä-
chenwasserkontrollen erforderlich. Hierzu:
15. Wie wurden die Punkte aus dem (nachfolgend zitierten) Beschluss der Verbandsversammlung des ZMW vom 18.09.2012 betreffend Grundwasserschutz im Zusammenhang mit dem Bau der A 49 im Rahmen der inzwischen durchgeführten Altlastsanierung WASAG und dem Bau der A 49 beachtet?
16. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind seit Baubeginn der A 49 in diesem Bereich getroffen worden?
17. Welche Messstellen wurden im Zuge des Monitorings im Rahmen der Bauausführung zur A 49 "zusätzlich" eingerichtet?
18. Auf welche Parameter hin werden die in Frage 7 angesprochenen Messstellen untersucht?
19. Hat es seitens des ZMW die Forderung gegeben, weitere als die untersuchten Parameter zur Grundwasserüberwachung vor, während und nach dem Bau der A 49 (speziell wegen der kritischen Führung der A 49 durch die Sprengstoffaltlastbereich der WASAG) mit in das Überwachungsprogramm aufzunehmen?
20. Vorbemerkung: Mit Inbetriebnahme neuer bzw. verlegter Brunnen der Südkette des Wasserwerkes Stadtallendorf (sowie zumindest zeitweiliger Abschaltung bestehender Brunnen) dürfte sich die Grundwasserströmung mehr oder weniger bedeutsam verändern / verändert haben. Somit ist eine Änderung / Ergänzung der Kontrollbrunnen im Zuge des Baus der A 49 naheliegend. Dazu: In welcher Weise werden die Grundwasserströmungen während des Baus der A 49 überwacht?
21. Vorbemerkung: Mit einem "Aufbrechen" der Bodenoberschichten ist schon allein durch Regeneintrag ein Ausschwämmen von zunächst noch bedingt gebundener Stoffe mehr als naheliegend, zumal der Einschnitt in das Gelände durch den Autobahnbau womöglich / teilweise unterhalb der Sanierungstiefe der WASAG Altlast liegen dürfte. Dieses "Oberflächenwasser" müsste dann ja dem bisherigen "Entwässerungsverlauf" folgen, also den Geländeneigungen. Nach grober Betrachtung der Höhenlinien "fließt" Regenwasser über die vorhandenen Gräben aus dem Bereich WASAG (plus den unter 17. genannten weiteren Bereichen) überwiegend in Joßklein und Klein. Dazu: Liegt es da nicht nahe, die Überwachung auf sprengstofftypische Parameter in diesen Oberflächengewässern vorzunehmen?
22. Wie wurde dem Risiko begegnet, welches für die (insbes. in den oberen Bodenschichten) gebundenen Stoffe durch eine Änderung im "Mobilitätscharakter" während des Baus der A 49 zu erwarten war?
23. Wurde Erdmaterial aus dem Gebiet der WASAG zum Bau der A 49 an anderer Stelle eingebaut?
24. Gibt es inzwischen Erkenntnisse, wie es zu der Belastung mit STV in einer (privaten und von einem Fachbüro untersuchten) Probe, die in der Joßklein im Juli 2021 gezogen wurde, gekommen sein könnte?
25. Sollte nicht schon aus den v.g. Gründen eine vermutlich begrenzte Sicht auf die allgemeine Grundwasserströmung von Nordost nach Südwest erweitert werden?
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