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24.09.21 –
Beschluss:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, zu eruieren und im Kreistag zu berichten, welche Kommunen im Kreis bereits vom Angebot des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Gebrauch gemacht und dort Fließpfadkarten (FPK) beantragt haben.
Der Kreisausschuss wird aufgefordert die Kommunen über Nutzen und Zweck der Fließpfadkarten zu informieren und insbesondere kleinere Kommunen ggf. bei der Antragsstellung zu unterstützen, damit diese eine sinnvolle Gefahrenabwehr organisieren können, die auch im Sinne des Landkreises sein muss.
Begründung:
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und den damit einhergehenden sintflutartigen Starkregenereignissen, müssen hiervon ausgehende Gefahrensituationen neu bewertet und die Katastrophenabwehr entsprechend angepasst werden. Gerade die jüngsten Ereignisse z. B. in Rheinland-Pfalz beweisen, dass auch die Modellierung 100-jähriger Hochwässer keine ausreichende Grundlage mehr zur Gefahrenabwehr darstellen.
Im Wissen um die sich stark verändernden Niederschlagsregime bietet das HNLUG den hessischen Kommunen seit einigen Jahren aktuelle FPKs zur Planung der entsprechenden Gefahrenabwehr an. Das diesbezügliche Bewusstsein in den Kommunen und Gebietskörperschaften scheint hingegen bislang nur sehr eingeschränkt vorhanden zu sein.
FPK sind dabei nicht für alle Kommunen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos geeignet. Sei es, weil die Kommunen zu groß sind, weil die Kommunen bereits eine höherwertige Starkregen-Gefahrenkarte haben, oder weil sie in sehr flachem Gelände liegen. Dennoch können sie neben der Gefährdungseinschätzung einen wichtigen Baustein im Bereich der Gefahrenabwehr wie auch bei der Neuplanung darstellen. Gerade kleinere Kommunen sind allerdings bei der Beurteilung der Sachlage schnell überfordert. Hier ist die Unterstützung durch den Kreis und das HNLUG notwendig.
Klaus Denfeld Stephanie Theiss
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