06.03.23 –
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf beschließt:
1. Für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Landkreises Marburg-Biedenkopf sind zukünftig die Kriterien aus §3 HVTG anzuwenden.
Begründung:
Seit der Novellierung des HVTG im Jahr 2021 hat sich das Land Hessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dazu verpflichtet, „grundsätzlich Aspekte der Qualität und der und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz“, nach Maßgabe des HVTG zu berücksichtigen.
Ferner heißt es: „Gemeinden, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe sowie kommunale Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit können bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen die Aspekte nach Satz 1 berücksichtigen.“
Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist nicht nur ein Wirtschaftsmotor für unsere Region, sondern zugleich auch die Verpflichtung das öffentlichen Gelder nachhaltig verausgabt werden. Der Landkreis sollte hier analog zum Land Hessen mit gutem Vorbild vorangehen und die Vergabe im eigenen Haus zukünftig nach sozial-ökologischen und innovativen Kriterien, wie sie im §3 HVTG umrissen sind, ausrichten.
gez.:
Stephanie Theiss
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez.:
Michael Meinel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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