BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Marburg-Biedenkopf

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Informations- und Austauschveranstaltung zu kommunalen Katzenschutzverordnungen“

21.10.25 –

Beschluss:
Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, eine Informations- und Austauschveranstaltung zum
Thema „Kommunale Katzenschutzverordnungen nach § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG)“ für die
Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf durchzuführen.
Eingeladen werden insbesondere die Kommunen, die bislang keine Katzenschutzverordnung er-
lassen haben, sowie Gemeinden, die bereits eine solche Verordnung eingeführt haben. Die Einla-
dung soll sich ausdrücklich an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie an die Vertreterin-
nen und Vertreter der Gemeindevertretungen richten.
Ziel der Veranstaltung ist es, über die rechtlichen Grundlagen, praktischen Erfahrungen und Vor-
teile kommunaler Katzenschutzverordnungen zu informieren und den Erfahrungsaustausch zwi-
schen den Kommunen zu fördern.
Die Veranstaltung soll in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landkreises, der Landestier-
schutzbeauftragten des Landes Hessen, Dr. Madeleine Martin sowie dem Tierheim Landkreis Mar-
burg-Biedenkopf e. V. vorbereitet und durchgeführt werden.


Begründung:
Die hessische Landesregierung hat 2015 eine Ermächtigung zur Einführung von Katzenschutzver-
ordnungen auf kommunaler Ebene geschaffen. Die Zuständigkeit dafür wurde von der Landesre-
gierung auf die Städte und Gemeinden übertragen.
Damit ist der Landkreis zwar nicht selbst zuständig, trägt jedoch über seine Beteiligung und finan-
zielle Unterstützung des Tierheims sowie über sein Veterinäramt als zuständige Fachbehörde für
Tierschutzfragen eine mittelbare Verantwortung.
Viele Kommunen im Landkreis haben bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen und leisten
damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung unkontrollierter Vermehrung von Katzen und zur
Entlastung des Tierheims. Einige Kommunen haben jedoch bislang noch keine solche Regelung
eingeführt. Dadurch entstehen weiterhin Belastungen für das Tierheim und weitere ehrenamtlich
Engagierte sowie vermeidbare Kosten für Kommunen und den Landkreis.
Das Tierheim Landkreis Marburg-Biedenkopf e. V. ist stark überlastet. Die Zahl der aufgenomme-
nen Katzen ist hoch, die Kapazitätsgrenzen sind regelmäßig erreicht und zeitweise gibt es einen
Aufnahmestopp für Katzen. Oft werden zusätzlich Pflegestellen gesucht, um die Versorgung der
Tiere sicherzustellen. Ein relevanter Teil der zu versorgenden Katzen stammt dabei aus Kommu-
nen, in denen bislang keine Katzenschutzverordnung besteht.
Viele Gemeinden sind sich der rechtlichen Möglichkeiten und praktischen Vorteile einer Katzen-
schutzverordnung nicht ausreichend bewusst – zum Beispiel, dass bei Verstößen Bußgeldverfah-
ren eingeleitet werden können und damit eine klare Handhabe zur Durchsetzung besteht. Eine In-
formations- und Austauschveranstaltung kann hier gezielt Fachwissen vermitteln, Erfahrungen be-
stehender Kommunen sichtbar machen und kommunale Entscheidungsprozesse anstoßen. Erfah-
rungsberichte aus Gemeinden, die bereits eine Verordnung eingeführt haben, können zeigen, dass
die Umsetzung praktikabel, wirksam und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Warum eine Katzenschutzverordnung sinnvoll ist:


Unkontrollierte Vermehrung und Tierleid
Ohne Kastrationspflicht steigt die Zahl freilebender Katzen ungebremst. Viele Tiere leiden an
Krankheiten, Verletzungen und Unterernährung. Die Populationen wachsen kontinuierlich an, wo-
durch sich das Problem von Jahr zu Jahr verschärft.


Entlastung der Tierheime und kommunalen Haushalte
Katzenschutzverordnungen führen nachweislich zu weniger ungewollten Jungtieren und damit
langfristig zu geringeren Aufnahmezahlen in Tierheimen. Das senkt Tierarzt-, Futter- und Betreu-
ungskosten und entlastet damit auch die kommunalen Haushalte sowie Engagierte.


Rechtssicherheit für das Tierheim und Engagierte
Eine kommunale Katzenschutzverordnung schafft eine klare Rechtsgrundlage, um streunende Kat-
zen einzufangen, zu kastrieren und wieder freizusetzen. Ohne solche Verordnung bewegen sich
das Tierheim und Engagierte in Initiativen oder Vereinen rechtlich in einer Grauzone.


Gesundheitlicher Schutz und Prävention
Durch Kastration und Kennzeichnung wird die Ausbreitung von Krankheiten wie FIV, Leukose und
Katzenschnupfen deutlich reduziert. Das verbessert die Tiergesundheit und senkt langfristig Kosten.


Einheitliche Regelungen und bessere Zusammenarbeit
Unterschiedliche Regelungen in den Kommunen führen zu einem Flickenteppich und erschweren
die Zusammenarbeit zwischen Tierheim, Ordnungsämtern und anderen Akteuren. Einheitliche Re-
gelungen erleichtern die Arbeit, schaffen Planungssicherheit und sorgen für klare Zuständigkeiten.


gez.:
Andreas May
Bündnis 90/Die Grünen

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