15.05.23 –
Beschluss:
Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, sich als Modellregion zum kontrollierten Anbau und der kontrollierten Abgabe von Cannabis mit wissenschaftlicher Begleitung gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit zu bewerben.
Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, entsprechende Beratungs- und Hilfeangebote in Fragen des Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss gemeinsam mit den Trägern und Schulen durch z.B. eine Aufklärungskampagne über die Legalisierung zu informieren sowie auf das Thema Drogen-
konsum – dazu zählen auch Alkohol und Nikotin – verstärkt aufmerksam zu machen.
Begründung:
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepaper vorgelegt, in dem sie aufzeigt, wie sie die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Fachgeschäften möglich machen will. Ihr Ziel ist es dabei, den Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsument*innen zu gewährleisten, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern und den Schwarzmarkt einzudämmen. Die Bundesregierung plant dabei, das Eckpunktepapier an 2-Säulen weiterzuentwickeln. Säule 1 ist dabei der „Private und gemeinschaftliche, nicht-kommerzielle Eigenanbau“. Dabei dürfen „Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken. Eine Mitwirkung von Mitarbeitenden der Vereinigungen beim Anbau ist zulässig, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird hingegen ausgeschlossen.“ (vgl. Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Eckpunkte_2-Saeulenmodell_Cannabis.pdf)
Die Säule 2 hingegen sieht ein „regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten“ vor. „Die zweite Säule setzt im nächsten Schritt auf dem Weg zu einer bundesweiten Regelung die weiteren Ansätze aus dem Eckpunktepapier einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell um: Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. Mit dieser Säule können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.“ (vgl. Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Eckpunkte_2-Saeulenmodell_Cannabis.pdf)
Soll die Legalisierung in Deutschland flächendeckend eingeführt werden, so muss auch sichergestellt werden, dass Modellversuche nicht nur in städtischen Gebieten und kreisfreien Städten zum
Tragen kommen, sondern auch im Ländlichen Raum, denn auch dort gehört der Konsum von Cannabis zur Realität. Für den Landkreis ist es daher wichtig mit seinen zugehörigen Kommunen über die Möglichkeiten der Modellregion zu sprechen und dabei Fragen des Kinder- und Jugendschutzes sowie Einschätzungen von Polizei und Fachverbänden von Anfang an miteinzubeziehen.
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Stephanie Theiss Michael Meinel
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