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19.11.21 –
Beschluss:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, im Rahmen seiner Unterstützungsfunktion für die Gemeinden des Landkreises, zu eruieren und im Kreistag zu berichten, welche Kommunen im Kreis bereits vom Angebot des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Gebrauch gemacht haben, sich dort Fließpfadkarten (FPK) erstellen zu lassen und/oder ggf. die Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten (SGK) angestoßen haben.
Der Kreisausschuss wird aufgefordert diese Antworten mit der Starkregen-Hinweiskarte für Hessen abzugleichen und dem Kreistag zu berichten, welche Gemeinden, die über Flächen verfügen, die entweder einen erhöhten oder stark erhöhten Vulnerabilitätsindex und/oder einen erhöhten oder hohen Starkregenhinweis-Index aufweisen, bislang keine Erstellung von Starkregengefahrenkarten angestoßen haben.
Der Kreisausschuss wird aufgefordert insbesondere diese Gemeinden im Rahmen seiner Unterstützungsfunktion für die Gemeinden des Landkreises, ggf. erneut über Nutzen und Zweck der Fließpfadkarten bzw. Starkregen-Gefahrenkarten zu informieren und insbesondere kleinere Kommunen ggf. bei der Beantragung oder Beauftragung zur Erstellung entsprechender Karten (einschließlich der Beantragung entsprechender Fördermittel) zu unterstützen, damit diese eine sinnvolle Gefahrenabwehr organisieren können, die auch im Sinne des Land-
kreises sein muss.
Hierzu gehört auch, über Fördermöglichkeiten, sowie Nutzen und Vorteile als Klima-Kommune im Verbund mit dem Bündnisbüro Hessen zu informieren und für einen Beitritt zum Bündnis sowie eine aktive Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu werben.
Begründung:
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und den damit einhergehenden sintflutartigen Starkregenereignissen, müssen hiervon ausgehende Gefahrensituationen neu bewertet und die Katastrophenabwehr entsprechend angepasst werden. Gerade die jüngsten Ereignisse z. B. in Rheinland-Pfalz beweisen, dass auch die Modellierung 100-jähriger Hochwässer keine ausreichende Grundlage mehr zur Gefahrenabwehr darstellen.
Im Wissen um die sich stark verändernden Niederschlagsregime bietet das HNLUG den hessischen Kommunen seit einigen Jahren aktuelle FPKs zur Planung der entsprechenden Gefahrenabwehr an bzw. unterstützt die Kommunen bei der Beantragung von SGKs. Das diesbezügliche Bewusstsein in den Kommunen und Gebietskörperschaften scheint hingegen bislang nur sehr eingeschränkt vorhanden zu sein. Die Beteiligung als Mitgliedskommunen im Bündnis der Klima-Kommunen hätte zudem auch finanzielle Anreize, da hier eine Förderung von bis zu 100% der Kosten, statt sonst bis zu 80% der Kosten möglich wäre.
FPK sind dabei nicht für alle Kommunen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos geeignet. Sei es, weil die Kommunen zu groß sind, weil die Kommunen bereits eine höherwertige Starkregen-Gefahrenkarte haben, oder weil sie in sehr flachem Gelände liegen. Dennoch können sie neben der Gefährdungseinschätzung einen wichtigen Baustein im Bereich der Gefahrenabwehr wie auch bei der Neuplanung darstellen. Ggf. sind darüberhinausgehende SGKs erforderlich. Gerade kleinere Kommunen sind allerdings bei der Beurteilung der Sachlage schnell überfordert. Hier ist die Unterstützung durch den Kreis und das HNLUG notwendig.
Klaus Denfeld Tomas Schneider Michael Meinel (Co-Fraktionsvorsitzender)
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