Menü
11.12.23 –
Beschluss:
Der Kreistag möge beschließen:
KA-Ansatz Summe: 372.000
Grüne-Ansatz Summe: 483.000
Differenz: 111.000
1. Budget 4009 Produkt 031301 Allgemeine Schuldienstleistungen
1. Der Text auf S. 305 wird beim Produkt 031301 wie folgt geändert:
„G Bürgeln – Abbruch Bestandsgebäude, Ersatzneubau 2-geschossig inkl. Betreuung“ in
der Prioritätensetzung an Position 1 gesetzt.
Begründung:
Seit vielen Jahren müssen die Lehrkräfte und Schulkinder mit einer modularen Lösung (Klassencontainer) tagtäglich „übergangsweise“ vorliebnehmen. Es ist daher zwingend notwendig, dass 2024 nun endlich die Planungsphase für den Neubau der Grundschule in Angriff genommen wird. Im Haushaltsplan 2020 wurde für das Jahr 2022 ein Ansatz von 50.000 Euro eingestellt. In der Beschreibung dazu heißt es gar: „Übergangsweise erfolgt eine modulare Lösung. In 2022 erfolgt eine grundlegende Planung und Prüfung bezüglich der Aufstockungsmöglichkeiten des Pavillons.“ In dem Haushaltsplan 2022 ist dieser Ansatz nicht nur auf 0 gesetzt, sondern die Grundschule Bürgeln-Betziesdorf findet erst gar keine Erwähnung mehr in dem Abschnitt Baumaßnahmen Grundschulen. 2023 wurde ein entsprechender HH-Antrag der Grünen-Fraktion bereits abgelehnt. Mittlerweile existiert eine geeignete Baufläche. Planungskosten finden sich aber keine in 2024. Im Produkt „Schulträgerschaft allgemein“ taucht Bürgeln-Betziesdorf nur noch an letzter Stelle auf und wird laut Plan nur dann mit Planungskosten berücksichtigt, wenn noch Mittel übrigbleiben. Die Änderung im Entwurf sieht vor, Bürgeln-Betziesdorf an Priorität 1 des 5 Millionen Programms zu setzen. Für 2024 sind mit „Abbruch Bestandsgebäude, Ersatzneubau 2-geschossi inkl. Betreuung“ in einem ersten Schritt die Planungskosten, die direkt nach Planungsphase 0 (voraussichtlich 2. Quartal 2024 abgeschlossen) notwendig werden, gemeint.
2. Budget 4011 Produkt 031303 Ganztagsangebote an Schulen
1. Änderung Aufwendungen 69930013 Betriebskosten/-zuschüsse für Schulverpflegung
Ansatz KA: 300.000
Ansatz Grüne: 375.000
Differenz: +75.000
Begründung:
Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 wurde der Ansatz „Betriebskosten/-zuschuss für die Schulverpflegung“ im Landkreis um 75.000 Euro, also um 20%, gekürzt. In der Haushaltberatung am 27.11.23 konnte die Kürzung argumentativ nur unzureichend mit der Corona-Pandemie erklärt werden. Das Argument, dass die Kürzung möglich sei, weil es eine positive Entwicklung der SuS-Zahlen bei der Teilnahme an der Mittagsverpflegung gebe, ist kein ausreichendes Argument. Das in der Begründung im Haushaltsplan 0313030169930013 genannte Ziel, „gesunde und unter Verwendung von regionalen Produkten erzeugte Mittagessen“ anzubieten, wird zurzeit nur sehr unzureichend umgesetzt. Nach wie vor mangelt es an vegetarischen oder veganen Angeboten, an regionalen oder von Massentierhaltung freien Fleischangeboten, an einfachen gesunden Angeboten wie dem einer Salatbar (wie sie im Gegensatz zur heutigen Situation in früheren Jahren
auch von Integral schon angeboten wurde). Deshalb würde es im Einklang mit den selbst gesteckten Zielen stehen, die 75.000 Euro, die im Vergleich zu den Vorjahren gekürzt wurden, für eine of-
fensive Qualitätsverbesserung im oben genannten Sinn einzusetzen.
3. Budget 5008 Produkt 050601 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
1. Änderungen Aufwendungen 71281800 Zuschüsse Notruf- und Beratungsstellen für Frauen
Ansatz KA: 72.000
Ansatz Grüne: 108.800
Differenz: +36.800
Begründung:
Auch bei uns im Landkreis geschehen leider in regelmäßigen Abständen Gewaltverbrechen an Frauen und Mädchen. Die zahlreichen Träger in der Präventions- und Beratungsarbeit leisten hier eine für den Landkreis wichtige und auszubauende Arbeit, zu der er sich mit der Ratifizierung der EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene verpflichtet hat. Durch abzuschließende Leistungsvereinbarungen mit den Trägern kann sichergestellt werden, dass die Bedarfe im ländlichen Raum genauso abgedeckt werden wie in der Universitätsstadt Marburg. Die Trägerlandschaft ist vielfältig und spricht jeweils bestimmte Gruppen besonders an. Diese Vielfalt ist wichtig und richtig und bedarf der Zusammenarbeit auch mit dem Landkreis.
Deckungsvorschläge:
KA-Ansatz Summe: 505.000
Grüne-Ansatz Summe: 331.000
Differenz: 274.000
1. Teilhaushalt Budget 322 Produkt 020202 Aufenthalt v. Ausländern/ Einbürgerungen
1. Änderung Aufwendungen 60100001 Vordrucke, Dokumente u.a.
Ansatz KA: 190.000
Ansatz Grüne: 150.000
Begründung:
Auf dem Weg zur Digitalisierung sollten die Ausgaben für Formulare in Papierform sinken und nicht ansteigen.
2. Teilhaushalt Budget 323 Produkt 020203 Straßenverkehr u. Kfz-Zulassung
1. Änderung Aufwendungen 60100001 Vordrucke, Dokumente u.a.
Ansatz KA: 255.000
Ansatz Grüne: 171.000
Begründung:
Auf dem Weg zur Digitalisierung sollten die Ausgaben für Formulare in Papierform sinken und nicht ansteigen.
3. Teilhaushalt Budget 382 Produkt 020401 – Rettungsdienst
1. Änderung Aufwendungen 68800003 Fort-/Weiterbildung - nicht budgetiert
Ansatz KA: 25.000
Ansatz Grüne: 5.000
Begründung:
Der Ansatz für Fort- und Weiterbildung ist ggü. 2022 um 11.900, der spezielle für Software um 17.000 angestiegen, der o.g. dritte, nicht budgetierte, betrug im Ergebnis 2022 1.593,96, so dass ein in der Summe 50%iger Anstieg aller Ansätze für Fort- und Weiterbildung in einem Sparhaushalt unangemessen erscheint.
4. Teilhaushalt Budget 433 Produkt 031302 Schulische Betreuungsangebot
1. Änderung Aufwendungen 68800003 Fort-/Weiterbildung - nicht budgetiert:
Ansatz KA: 10.000
Ansatz Grüne: 0
Begründung:
Die Ansätze für Fort- und Weiterbildung allgemein und für Supervision sind geblieben, der für Organisationsentwicklung von 0 auf 25.000 hochgesetzt und zusätzlich der o.g. unbudgetierte von 0 auf 20.000, so dass der in der Summe verfünffachter Anstieg aller Ansätze für Fort- und Weiterbildung in einem Sparhaushalt unangemessen erscheint.
5. Teilhaushalt Budget 536 Produkt 070304 Verwaltung und sonstige Gesundheitsdienste
1. Änderung Aufwendungen 61790000 Andere sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen:
Ansatz KA: 25.000
Ansatz Grüne: 5.000
Begründung:
In 2023 betrug der Ansatz 5.000, was hinsichtlich des Ergebnisses 2022 ausreichend war.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
gez.:
Stephanie Theiss
gez.
Michael Meinel
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]