Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 18. Abs. 1b) GO zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Cannabis-Modellregion“. Neuer Titel: „Legalisierung von Cannabis in Deutschland – Diskussion der Chancen und Risiken im Rahmen einer Fachtagung“

26.06.23 –

Beschluss:

Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss zeitnah gemeinsam mit den heimischen Fachverbänden und Expert*innen sowie dem Gesundheitsamt und der Polizei Marburg-Biedenkopf die Chancen und Risiken der geplanten Legalisierung von Cannabis für unsere Region im Rahmen einer Fachtagung zu erörtern.

Diese Fachtagung soll die Verantwortlichen auf der Kreisebene bei der Beurteilung für eine Antragsstellung zur Schaffung einer Modellregion unterstützen und dabei klären, inwieweit eine wissenschaftliche Begleitung und Aufklärung im Sinne von Gesundheits- und Jugendschutz sowie eine Eindämmung des Schwarzmarktes im Zusammenhang mit der 2. Säule des Eckpunktepapiers bei uns hilfreich sein können.

Begründung:

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepaper vorgelegt, in dem sie aufzeigt, wie sie die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Fachgeschäften möglich machen will. Ihr Ziel ist es dabei, den Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsument*innen zu gewährleisten, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern und den Schwarzmarkt einzudämmen. Die Bundesregierung plant dabei, das Eckpunktepapier an zwei Säulen weiterzuentwickeln.

Die 1. Säule ist dabei der „Private und gemeinschaftliche, nicht-kommerzielle Eigenanbau“. Dabei dürfen „Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken. Eine Mitwirkung von Mitarbeitenden der Vereinigungen beim Anbau ist zulässig, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird hingegen ausgeschlossen.“

(vgl. Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fi- leadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Eckpunkte_2-Saeulenmodell_Cannabis.pdf)

Die 2. Säule hingegen sieht ein „regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten“ vor. „Die zweite Säule setzt im nächsten Schritt auf dem Weg zu einer bundesweiten Regelung die weiteren Ansätze aus dem Eckpunktepapier einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell um: Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. Mit dieser Säule können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.“

(vgl. Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fi- leadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Eckpunkte_2-Saeulenmodell_Cannabis.pdf)

Die Universitätsstadt Marburg wird sich nach aktuellem Stand als Modellregion bewerben. Dies hätte auch direkte Auswirkungen auf den gesamten Landkreis. Umso wichtiger ist es, dass sich auch der Landkries aktiv mit den Chancen und Risiken der Cannabis Legalisierung, wie vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundeskanzler Olaf Scholz für die aktuelle Legislaturperiode bestätigt, auseinandersetzt.

Dazu sollen im Rahmen einer Fachtagung die heimischen Fachverbände, Expert*innen sowie das Gesundheitsamt und die Polizei Marburg-Biedenkopf erörtern, wie der Landkreis sich gegenüber der Frage rund um die Modellregion nach der 2. Säule des Eckpunktepapiers verhält. Auch die 1. Säule sollte bei der Diskussion beachtet werden. Denn auch wenn der Landkreis hier keine direkte Einflussnahme hat, so findet dennoch privater Anbau, Konsum und die Gründung von nicht-gewinnorientierten Vereinigungen innerhalb des Kreisgebietes statt.

Als Landkreis wollen wir aktiv mit dem Vorhaben der Bundesregierung umgehen und zeitnah dafür Sorge tragen, dass unsere Region gut für das Gesetzesvorhaben aufgestellt ist. Basis dessen ist neben einem effektiven Kinder- und Jugendschutz, eine gut ausgebaute Drogen- und Suchtberatung sowie eine frühzeitige Einbindung der relevanten Akteur*innen rund um das Thema Cannabiskonsum.

Die Frage, wie der Landkreis zukünftig mit der Legalisierung umgehen möchte und wie wir uns gegenüber dem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums verhalten, sollte nicht nur unter den Kreistagsabgeordneten diskutiert werden, sondern muss vor allem mit den Fachleuten vor Ort besprochen werden, um eine fundierte Diskussion führen zu können.


gez.                                           
Stephanie Theiss                 
BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN

gez.
Michael Meinel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

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