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21.09.22 –
Neuer Titel: Bürger*innenbeteiligung im Landkreis Marburg-Biedenkopf evaluieren und stetig weiterentwickeln.“
Beschluss:
1. Der Kreistag Marburg-Biedenkopf begrüßt die Bürger*innenbeteiligung als ein Instrument der Teilhabe von Einwohner*innen an den Prozessen des Landkreises und zeigt sich bereit, diese stetig weiterzuentwickeln und auf die Bedarfe anzupassen.
2. Der Kreistag Marburg-Biedenkopf beauftragt den Kreisausschuss daher zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, um einen Bürger*innenrat auf Ebene des Landkreises zu etablieren. Kern des Bürger*innenrates ist dabei die zufallsgeloste Auswahl der Mitglieder, die nach Möglichkeit den Querschnitt der Gesellschaft abbilden, wobei sozio-demographische und sozio-ökonomische Merkmale berücksichtigt werden.
3. Der Kreistag Marburg-Biedenkopf beauftragt den Kreisausschuss zudem eine Nachfolgestudie zu der von Dr. Volker Mittendorf verfassten ‚Begleitforschung zum Bürgerbeteiligungsprozess im Landkreis Marburg Biedenkopf‘ aus den Jahr 2016 in Auftrag zu geben.
Begründung:
Als einer der wenigen Landkreise in Deutschland versucht sich der Landkreis Marburg-Biedenkopf an der Umsetzung von Bürger*innenbeteiligung. Die Bürger*innenbeteiligung wurde 2016 von Dr. Mittendorf von der Bergischen Universität Wuppertal in einer Begleitforschung untersucht. Eine zentrale Erkenntnis aus dieser wissenschaftlichen Evaluation war, dass die Wahl des Beteiligungsformates stark von der Fragestellung abhing. Ging es z.B. um Themen, die die Interessen der Städte und Gemeinden direkt betreffen, so war ein erfolgreicher Dialog nur möglich, wenn dieser bottum-up mit den Kommunen gemeinsam gestaltet wurde. Dennoch zeigten sich auch in diesen Prozessen große Defizite bei der Zusammensetzung der Dialogforen. Die Teilnehmenden waren überdurchschnittlich männlich, älter und wiesen einen höheren Bildungsgrad auf. Das Format des Bürger*innenrates auf Basis eines auf bestimmten Kriterien basierten Losverfahrens durchbricht diese typische Zusammensetzung und ermöglicht so einen breiteren Dialog mit der ganzen Gesellschaft sowie die Teilhabe von Gruppen, die ansonsten aufgrund verschiedener Gründe ausgeschlossen werden.
Bürger*innenräte kann es verschiedene geben, die sich mit unterschiedlichen Themenkomplexen beschäftigen. Als kurze Beispiele seien hier zwei genannt: Ein Bürger*innenrat, der eine ortsspezifische Angelegenheit bespricht. Das kann auf kommunaler oder interkommunaler Ebene geschehen. Die Verwaltung des Landkreises wäre hier nicht Akteur, sondern stände den Einwohner*innen und den kommunalen Verwaltungen beratend zur Seite.
Ein Bürger*innenrat, der sich einer allgemeinpolitischen Fragestellung annimmt, die direkt auf Landkreisebene besprochen wird und die Städte und Kommunen nur unmittelbar betrifft. Z.B. ein Rat zur Umsetzung von Klimaschutzzielen in der Kreisverwaltung und seiner Liegenschaften. Maßgebend für Bürger*innenräte ist jedoch, dass dort, wo Themen der Städte und Gemeinden adressiert werden, diese auch einen solchen Prozess wollen. Auch dies zeigt die wissenschaftliche Untersuchung von Dr. Mittendorf. Der Landkreis verfügt meist über mehr Ressourcen und kann hier die Kommunen im Dialog mit ihren Einwohner*innen unterstützen. Welches Format wiederum von der Kommune gewählt wird, ob offenes Beteiligungsformat, Bürger*innenrat, mit oder ohne Satzung, muss dabei alleine der Kommune überlassen bleiben.
Dr. Mittendorf hatte in seiner Studie aus 2016 im Kapitel Vorläufige Ergebnisse auf zukünftige Fragestellungen hingewiesen. Diese sollten nun knapp 6 Jahre nach der ersten Studie aufgegriffen werden, um die Bürger*innenbeteiligung im Landkreis stetig weiterentwickeln zu können.
gez. gez.
Stephanie Theiss Klaus Denfeld
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE finden Sie im Ratsinfosystem des Landkreises.
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