Änderungsantrag der Fraktionen KLIMALISTE und DIE GRÜNEN zum Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend Klimaschutz, Klimawandelfolgenmanagement und Katastrophenschutz

Beschluss:  
Der Ursprungsantrag ist wie folgt zu ersetzen:
 
Der Kreisausschuss wird beauftragt, seine Anstrengungen gegen den menschengemachten Klimawandel zu intensivieren, indem er:
 
1. alle bisherigen Maßnahmen zum Klimaschutz evaluiert, neu bewertet und einen aktualisierten Masterplan Klimaschutz erstellt. Dieser Masterplan soll sich auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel beziehen und die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze (bezogen auf das CO 2 -Restbudget des Landkreises) ermöglichen. Der Kreisausschuss wird hierzu aufgefordert, die notwendigen personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung bereitzustellen oder ggf. neu zu schaffen und ein fachlich geeignetes wissenschaftliches Institut zu beauftragen, das in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Emissionsminderungspfad mit verbindlichen jährlichen Zwischenzielen erstellt. Der aktualisierte Masterplan Klimaschutz soll innerhalb eines Jahres fertiggestellt und dem Kreistag vorgelegt werden.
 
2. ergänzend zum Masterplan Klimaschutz umgehend einen Beteiligungsprozess zur klimagerechten öffentlichen Infrastruktur im Landkreis Marburg-Biedenkopf unter Beteiligung von Bürger*innen, Expert*innen und Unternehmen initiiert. Dieser planerische Prozess muss unabhängig von derzeitigen Haushaltsmitteln am Ziel einer klimagerechten Zukunftsinvestition für eine klimagerechte öffentliche Infrastruktur im Flächenlandkreis ausgerichtet werden, um die Emissionen in den Sektoren Mobilität, Industrie, Landwirtschaft und Ernährung sowie öffentliche und private Energienutzung (Strom und Wärme) nachweisbar zu senken. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollen bis 2023 auch in Form benötigter Finanzmittel feststehen und als fordernde Resolution gegenüber Land, Bund, Bundesbank und Europäischer Zentralbank öffentlichkeitswirksam übergeben werden. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die
notwendigen personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung bereitzustellen oder ggf. neu zu schaffen, um eine effektive auf dieses Ziel fokussierte „Verwaltungs- und
Planungs-Task-Force“ zu schaffen.
 
3. auf der Basis der Evaluierung das sich in weiten Teilen bereits in der Umsetzung befindliche Klimaschutz-Aktionsprogramm mit einem Klimaschutz-Aktionsprogramm II (Fokus auf Maßnahmen im direkten Einflussbereich der Kreisverwaltung) fortschreibt und erste Maßnahmen bereits im Haushaltsentwurf 2022 einplant. Alle Maßnahmen sollen spezifisch und messbar sein sowie eine Terminierung (inkl. verbindlicher jährlicher Zwischenziele) beinhalten.
 
4. sich zum Ziel setzt, alle Verwaltungstätigkeiten der Kreisverwaltung, also den laufenden Betrieb, bis 2030 treibhausgasneutral zu gestalten und die dafür notwendigen Maßnahmen so schnell wie möglich umsetzt. Er soll sich dabei an den Leitfaden des Umweltbundesamtes „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ halten. Weiterhin soll er ermitteln, welche CO 2 -Emissionen vermutlich nicht vermeidbar sein werden, wie diese kompensiert werden können und welche Kosten hierfür vorzusehen sind.
 
5. Projekte zur CO 2 -Kompensation im Landkreis Marburg-Biedenkopf konzipiert und umsetzt. Dieser Prozess soll von einer externen Institution wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.
 
6. in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen des Landkreises ein Klimawandelfolgenmanagement sowie lokale Programme zur CO 2 -Minderung entwickelt und dafür Fördermöglichkeiten des Landes – z. B. IKZ-Förderung – und des Bundes nutzt.
 
7. in diesem Zusammenhang aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Zuständigkeiten gemeinsam mit den Gemeinden und Städten prüft, ob die Möglichkeiten der Warnung und Information der Bevölkerung des Landkreises Marburg-Biedenkopf vor den Folgen von durch den Klimawandel potenzierten Extremwetterereignissen (Stürme, Hochwasser, Starkregen, Hitze- und Kältewellen, Dürren, Schneefall) zeitgemäß und ausreichend sind. Dem Kreistag ist über die Ergebnisse dieser Prüfung zu berichten. Für den Fall, dass die Möglichkeiten der Warnung und Information der Bevölkerung unzureichend sind, soll dem Kreistag ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden, auf dessen Grundlage alle Mängel zeitnah behoben werden können.
 
8. prüft, ob die kreiseigene Katastrophenschutzausrüstung im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels auch weiterhin angemessen und ausreichend ist, um insbesondere auf Extremwetterereignisse adäquat reagieren zu können. Für den Fall, dass die kreiseigene Katastrophenschutzausrüstung unzureichend ist, sollen alle Mängel schnellstmöglich behoben werden.
 
9. halbjährlich im Kreistag über den Stand der Umsetzung aller beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen und über mögliche Zielabweichungen berichtet, eventuell entstandene Abweichungen erläutert sowie Lösungsmöglichkeiten für eventuell entstandene Probleme aufzeigt.
 
 
 
Begründung:
Erfolgt mündlich.
 
 
 
Jana Groth
Fraktion KLIMALISTE
 
Stephanie Theiss
Fraktion DIE GRÜNEN
 

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