Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Die Selbsthilfeeinrichtung „die Fleckenbühler“ erhalten
Beschluss: Der Kreisausschuss wird aufgefordert,
Begründung:
Ein Berliner Gericht hat die Berliner Einrichtung „Die Fleckenbühler“ als eine Einrichtung der Ein- gliederungshilfe eingestuft. Der Landkreis hat sich dieser Einschätzung angeschlossen, obwohl sich die Schönstädter Fleckenbühler schon lange von Berlin getrennt haben und auch die Stadt Frankfurt für die dortige Einrichtung der Fleckenbühler dies nicht teilt.
So kurzfristig können keine Eingliederungsmittel in Anspruch genommen werden. Da der Landkreis weiter für die Existenzsicherung zuständig ist, sollte hier ganz schnelle eine Lösung mit allen Beteiligten getroffen werden, um die hervorragende Arbeit der Schönstädter Selbsthilfeeinrichtung nicht zu gefährden.
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