
eschluss:
Der Landkreis Marburg Biedenkopf fördert ab dem Haushalt 2019 die Einrichtung von bis zu 100 Ladestationen pro Jahr.
Die Förderung beträgt 400,-€ pro Station.
Sofern der zur Versorgung der Station bereitgestellte Strom zumindest teilweise vor Ort aus eige- nen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erfolgt, erhöht sich die Förderung um 100,-€. Voraussetzungen für die Förderung sind:
Förderberechtigt sollen alle Besitzer*innen von reinen Elektroautos sowie entsprechende kleiner Firmen im Sinn der KMU-Richtlinie und Vereine im Landkreis Marburg Biedenkopf für jeweils eine Station sein.
Die Förderung kann mit weiteren Fördermitteln der öffentlichen Hand kombiniert werden.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, auf Grundlage des Beschlusses Förderrichtlinien auszuarbeiten und entsprechende Mittel im Haushalt 2019 einzuplanen.
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