10.01.19 –
In diesem Jahr steht erneut die Direktwahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf an.
Am 26. Mai 2019 wird das Europäische Parlament gewählt.
Die Kreistagsfraktion schlägt vor, beide Wahlen zusammenzulegen. § 42 (3) KWG sieht dies ausdrücklich vor. Als Termin für eine evtl. notwendige Stichwahl schlagen wir Sonntag, den 16. Juni 2019 vor.
Wir halten die Zusammenlegung beider Termine aus mehreren Gründen für überaus sinnvoll. Bei einer Wahl an diesem Tag könnten Kosten des Kreises und der Kommunen in Höhe von über 80.000 € gegenüber einem späteren Termin eingespart werden. Auch ist den Wählerinnen und Wählern nicht vermittelbar, warum sie an zwei getrennten Terminen zur Wahlurne gerufen werden sollen. Darüber hinaus ist, wie die Ergebnisse der letzten Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf bzw. der dann folgenden Stichwahl zeigen, eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung zu erwarten, wenn eine solche Wahl mit einer anderen Wahl zusammen durchgeführt wird.
Da die Direktwahl der Landrätin/des Landrates eine Kommunalwahl ist, sind hier alle EU-Bürger*innen wahlberechtigt, genau wie bei der Europawahl. Die bei den vergangenen Landtags- und Bundestagswahlen ebenfalls parallel durchgeführten Bürgermeisterwahlen zeigen, dass die Wähler*innen die Direktwahlen sehr wohl als eigenständig wahrnehmen. Aus Sicht der Kreistagsfraktion gibt es keinen Grund, die Wahlen nicht zusammenzulegen.
Der Bundestagsvizepräsident macht mit Ihnen eine politische Mittagspause
Nach der Energiepreiskrise durch den Krieg in der Ukraine erleben wir derzeit erneut einen Preisschock bei den Öl- und Gaspreisen. Mit dem [...]
Von der Ungleichheit der Löhne über Partnerschaftsgewalt bis zur ungleich verteilten Sorgearbeit: Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und [...]
Die Bundesregierung und Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz will das Gebäudeenergiegesetz reformieren. [...]