GRÜNE fordern Änderungen an Kindertagespflegesatzung

26.09.23 –

Am kommenden Freitag (29. September) wird der Kreistag über die geänderte Fassung der Kindertagespflegesatzung abstimmen. Der Kreisausschuss hat das Regelwerk, das unter anderem die Vergütung von Tagesmüttern und -vätern festschreibt, laut eigener Aussage „aufgrund der Erfahrungswerte des letzten Jahres und des Bedarfs einer Anpassung“ in einigen Bereichen überarbeitet.

An vier zentralen Aspekten allerdings übt die Kreistagsfraktion der GRÜNEN Marburg-Biedenkopf Kritik. Sie hat daher einen Änderungsantrag eingebracht, der die neuzufassende Satzung in wesentlichen Punkten fairer für die Tagespflegepersonen gestalten soll.

1. Laut Vorlage soll die Vergütung von Tageseltern je nach Dauer der Tätigkeit stufenweise angehoben werden: Aus der Basisstufe I nach mindestens acht Jahren Tätigkeit auf Stufe II und nach weiteren acht Jahren auf Stufe III. „Das ist viel zu lang“, kommentiert Sandra Laaz von der grünen Kreistagsfraktion. „In keinem anderen Beruf dauert es 16 Jahre, bis die dritte Erfahrungsstufe erreicht wird.“ Die Fraktion schlägt deshalb vor, dass Tagesmütter und -väter Stufe II nach fünf und Stufe III nach neun Jahren ununterbrochener Tätigkeit erreichen können. Die Staffelung der Vergütung ist die Anpassung an die rechtlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung.

2. In neuen Entwurf der Satzung sollen die Zeiten, in denen Tagespflegepersonen weiterhin Vergütung erhalten, obwohl keine Betreuungsleistung erbracht wird (betreuungsfreie Zeiten), leicht erhöht werden. Doch der Kreisausschuss will laut Vorlage weiterhin nur 15 Krankheitstage pro Kalenderjahr pro Tageskind erlauben, bevor es kein Geld mehr für die Tagesmutter oder den Tagesvater gibt. Sozialpolitikerin Laaz findet das weltfremd: „Zum einen kommen bei den ganz kleinen Kindern 15 Krankheitstage schnell zusammen. Zum anderen halten die Tagespflegepersonen ja den Platz vor. Kindertagespflege ist den Kindertagesstätten gleichgestellt, und es ist mir nicht eine Kindertagesstätte bekannt, die den Eltern die Gebühren erstattet, wenn ein Kind aufs Jahr gesehen mehr als 15 Tage erkrankt ist.“ Die Kreistagsfraktion plädiert deshalb, diesen Passus komplett aus der Satzung zu streichen.

3. Auch die Elternbeiträge sollen laut neuer Satzungsfassung kräftig steigen: So sieht der Kreisausschuss vor, den Beitrag pro Betreuungsstunde von derzeit 1,62 Euro auf 2,05 Euro zu erhöhen. Das klingt zunächst nicht viel, entspricht aber einer Steigerung von rund 27 Prozent. Dagegen wehrt sich die Kreistagsfraktion der GRÜNEN. Sandra Laaz: „Der Elternbeitrag ist jetzt schon deutlich höher als bei einem Kindergartenplatz. Das widerspricht der Gleichstellung und der Wahlfreiheit der Eltern. Eine weitere Erhöhung der Elterngebühren ist inakzeptabel.“ Der Änderungsantrag der GRÜNEN sieht vor, den Elternbeitrag auf 1,50 Euro pro Stunde zu senken.

4. An den Sachkosten von Tagespflegepersonen in Marburg-Biedenkopf beteiligt sich der Landkreis mit 2,04 Euro pro Betreuungsstunde. Die Kreistagsfraktion fordert einen deutlichen Aufschlag auf 2,60 Euro. „Im hessenweiten Vergleich der Vergütung der Kindertagespflegepersonen ist Marburg-Biedenkopf im hessenweiten Vergleich Schlusslicht“, betont Sandra Laaz. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen für Energie, Versicherungen oder Miete der Betreuungsräume. Die Kosten für ein gesundes Mittagessen und kindgerechte Snacks würden in der Satzung gar nicht thematisiert, sondern müssten von den Tagesmüttern und -vätern mit den Eltern verhandelt werden, so Laaz. „Aus diesen Gründen müssen zumindest die Erstattungen für den Sachaufwand erhöht werden.“

 

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