04.10.15 –
CDU und SPD lehnen mit ihrer Mehrheit im Kreistag am 2. Oktober gegen die Stimmen der gesamten Opposition und Abweichlern in den eigenen Reihen einen Änderungsantrag ab, der den Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit bei der geplanten Wahl eines Seniorenrates wieder hergestellt hätte.
Die große Koalition hat sich mehr Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben. Dies ist angesichts von Politikverdrossenheit und geringer Wahlbeteiligung der Bürger sicher ein löblicher Vorsatz. Dazu sollen auch diverse Kommissionen, Beiräte und andere Gremien dienen.
Die hessische Kommunalverfassung sieht hierzu solche Instrumente der Bürgerbeteiligung vor. In einer parlamentarischen Form nennt sie dezidiert diese für Bevölkerungsgruppen, die sonst kein vergleichbares Mitspracherecht hätten: Kinder, Jugendliche und Ausländer. Ein Kinder- und Jugendparlament hat der Landkreis, für Ausländer soll eine andere Beteiligungsform eingerichtet werden.
Ob nun Senioren in den Kommunalparlamenten keine ausreichendes Gehör finden, darüber ließe sich sicherlich auch trefflich streiten. Aber es ist nun der Wille der GroKo einen Kreisseniorenrat analog zu einem Ausländerbeirat in Form eines Parlamentes einzurichten, mit Wählerverzeichnissen, Wahllisten und einer Briefwahl. Ganz demokratisch also.
Da nun aber in der hessischen Wahlordnung als weitere Gremien neben der kommunalen Parlamente nur Ausländerbeiräte und keine Senioren(bei)räte benannt sind, sind einige Kommunen von deren Vorschrift abgewichen und legen die Wählerverzeichnisse nicht öffentlich aus, so dass kein Bürger die Möglichkeit hat, sie einzusehen und ggf. Einspruch einzulegen, wenn ein Name fehlt. So wollen es auch CDU und SPD und haben sich diese als Vorlage genommen.
Doch das verstößt gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG, der gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Grundsatz höchstrichterlich bekräftigt und selbstverständlich liegt daher selbst bei jeder Personalratswahl u.a. vergleichbaren das Wählerverzeichnis aus.
Alle Versuche in der Kreistagssitzung hier der GroKo zu helfen, wieder zu diesen demokratischen Grundsätzen zurückzukehren scheiterten. Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit gilt somit bei jeder Personalratswahl und jeder Kommunalwahl inkl. der Wahl eines Ausländerbeirats, aber für CDU und SPD im Landkreis nicht bei der Wahl eines Seniorenrates.
Schließlich beharrten die Mehrheitsfraktionen noch auf einen separaten Termin wenige Wochen vor der Kommunalwahl im März kommenden Jahres. Nicht nur, dass dies kaum den älteren Mitbürgern vermittelbar ist, dass sie zwei Mal in kurzem Abstand eine politische Vertretung ihrer Interessen wählen sollen. Vielleicht reicht ja dann, die eine oder die andere zu wählen.
Es ist zudem verwaltungstechnischer Unfug. Aber auch in diesem Punkt meint die GroKo wider jeglicher Vernunft mit ihrer Mehrheit auf Kosten der Allgemeinheit und zu Lasten der in den kommunalen Verwaltungen Bediensteten ein politisches Strohfeuer entfachen zu müssen. Der Kritik an den im Juli vorgelegten Beschlüssen zum Seniorenrat, sie seien unsauber, muss nun leider im Oktober folgen, dass dies keine gelungene Nachbesserungen sind.
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