Ärztliche Versorgung mit Psychiater- u. NeurologInnen

1.                  Warum diese Große Anfrage:
a) schriftliche Begründung liegt vor
b) Zusammenhänge aufzeigen
c) Problembewusstsein schaffen
d) Handlungsstrategien in die politische Diskussion bringen

2.                  Antworten zu den Fragen, betreffend: Zusammenhänge aufzeigen:
(1) ambulante versus stationäre Versorgung (natürlich vernetzt), hier:
     ambulante Versorgung vorrangig angesprochen, zuständig: KV!
(2) Politisches und fachliches Konzept „Enthospitalisierung“ hat zum Auf-/Ausbau eines ambulanten Versorgungssystems geführt, welches über den ärztlichen Bereich hinausgeht. Die „Nähe“ niedergelassener NeurologInnen und PsychiaterInnen ist für eine flächendeckende Versorgung allerdings ein wesentlicher Baustein!
(3) Von den genannten 22 Niedergelassenen führen ein Großteil ausschließlich „Psychotherapie“ durch; d. b. PatientInnen, die keine Psychotherapie aber entsprechende fachärztlicher Behandlung benötigen bzw. beanspruchen (können) steht nur eine geringe Anzahl zur Verfügung; z. B. im Ost- und Westkreis je ein Psychiatern; sonst Stadt Marburg.
(4+5) Vernetzung ambulanter Versorgung geht über den ärztlichen Bereich hinaus, insgesamt eine inzwischen etablierte Struktur.
(6) Beachte die Fallzahlen!

3.                  Antworten zu den Fragen, betreffend: Problembewusstsein schaffen:
(7a) neurologisch-psychiatrische Versorgung akut (!) gefährdet! Ursachen sind sicherlich diskutabel, allerdings: KV-Honorar-Vertretungs-Verordnung wurde geändert! Also KV-Sache? Oder Gesundheitsreform-Auswirkung? Oder Angelegenheit der Krankenkassen, wie kürzlich in der Presse dargestellten Probleme im Kinder- u. Jugendpsychiatrischen Bereich?
Faktum ist: der Status Quo ist gefährdet (siehe Patienteninfo in einer neurologisch-psychiaterischen Praxis)
Diskussion: Sicherstellungsauftrag/Schlüssel für Arztsitz/Anreisewege bis 50km zumutbar!
(7b) Hessenspezifisch-, nicht landkreisspezifisch. Aber mit Konsequenzen für MR-BID, die übersehbar sind. Was, wenn die (einzig) niedergelassenen Psychiater (ohne ausschließlicher Psychotherapie) auch „nur“ Psychotherapie anbieten oder Praxen zusammenlegen (zentral in MR)? Um welche PatientInnen handelt es sich, bzw. Wer fällt hinten runter?
Meist sind es Menschen, bei denen Sozialdienste involviert sind, deren Kosten über SGB geregelt sind, und längere Wartezeiten, Wegzeiten, zusätzliche Betreuungsangebote etc. erforderlich machen – Kosten, die in (Mit-)Verantwortung des Landkreises sind.

4.                  Antworten zu den Fragen, betreffend: Handlungsstrategien:
(7c) Antwort auf Schreiben des Gesundheitsdezernenten vom 12.2.07? Bis unmittelbar vor Sitzungsbeginn der heutigen Kreistagssitzung: keine
Nachtrag auf Grund der ergänzenden Stellungnahme vom Gesundheitsdezernenten zu Beginn dieses TOP’s, wonach die KV nun doch geantwortet und Korrekturen angekündigt hat: Die Problemlage ist also offenkundig zu Recht seitens des KA aufgegriffen und an verschiedene Stellen weiter gereicht worden!
Andere Stellen (Ministerium, Landkreistag, Landtagsabgeordnete,..) wurden informiert – gut!
Ergänzender Hinweis: Regionalplan-Entwurf sieht keine Vorgaben hinsichtlich einer hinreichenden Versorgungsstruktur vor. Wenn aber die Selbstverwaltung (KA) nicht angemessen bzw. ausreichend ist, sollten entsprechende Forderungen seitens der Politik aufgestellt werden – ein erörterungswürdiger Sachverhalt, den wir bitten, in den entsprechenden Gremien aufzugreifen!

5.                  FAZIT: Dank an den KA, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten reagiert hat. Es steht aber zu befürchten, dass dieses Thema uns noch weiter beschäftigen wird – auch wenn die besondere Dramatik durch die nunmehr seitens der KV angekündigten Veränderungen reduziert erscheint!


 

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