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Gegenrede zum CDU/FWG/FDP-Antrag "Gewalt als Mittel der Hochschulpolitik“
Gewalt als Mittel der Hochschulpolitik
Es ist richtig, dass in der letzten studentischen Vollversammlung im Dezember das Thema „Gewalt als Mittel der Politik“ zur Debatte stand – angestoßen durch den RCDS Marburg.
Es ist aber auch richtig – und das ist noch wichtiger, dass es keine Äußerung des Allgemeinen Studierenden Ausschusses gibt, dass er Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele anerkennt.
Lassen Sie mich die offizielle Stellungnahme des AStA Marburg kurz zitieren:
„Der AStA Marburg begrüßt die Vielfältigkeit der Proteste gegen die Bildungs- und Sozialpolitik der hessischen Landesregierung. Wir halten weiterhin die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung und des Demonstrationsrechts für unverzichtbare Bestandteile einer funktionierenden Demokratie. Bisher hat der AStA Marburg nicht zu Gewalt
aufgerufen und wird dies auch weiterhin nicht tun.“
Er sagt weiter:
„Die Missachtung und Diffamierung der Proteste durch die hessische Landesregierung halten wir allerdings für unsäglich und zudem undemokratisch. Die Regierung Koch beweist damit einmal mehr die Fähigkeit zum demokratischen Blackout. Der AStA verurteilt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Ausübung von Gewalt gegen DemonstrantInnen durch die Staatsgewalt. In diesem Sinne führt der AStA eine Politik die friedlich und am Dialog orientiert ist.“
Unserer Studentenvertretung distanzieren sich also ausdrücklich von Gewalt – und zwar auf beiden Seiten.
Zurück zum Antrag: Gewalt als Mittel der Hochschulpolitik
Wenn ich mich hier auf die Thematik „Gewalt“ einlasse, muss ich mich mit dem Begriff „Gewalt“ auch auseinandersetzen.
Aber was ist denn eigentlich Gewalt, wie wird Gewalt definiert?
Für das Wort Gewalt gibt es keine präzise Definition.
Hier nur ein kurzer Ansatz:
Gewalt ist eine Einwirkung auf einen anderen, der dadurch geschädigt wird:
» Psychische Gewalt z.B. Beleidigung
» Physische Gewalt z.B. Fixierung, Schlagen
» Strukturelle Gewalt z.B. durch Institutionen- Vormundschaftsgericht
» Soziale Gewalt: z.B. Vorenthalten von Geld oder andere Gebrauchsgütern
Vereinfacht gesagt, ist Gewalt jedes Mittel, das eingesetzt wird, um einem anderen Menschen den eigenen Willen aufzuzwingen oder etwas machen zu lassen, was er/ sie nicht will à (Durchsetzung von Macht).
Nun stellt sich also die Frage: Was heißt Gewalt als Mittel der Hochschulpolitik? Von welcher Gewalt sprechen wir hier?
Ist es das Werfen von Farbbeuteln, oder das von Tomaten, oder ist Gewalt erst das Werfen von Pflastersteinen oder das Anzünden von Autos?
Oder ist es das Umwerfen von Mülltonnen, wie Ende letzten Jahres in einer DemoNacht in Marburg? Übrigens waren die Tonnen leer.
Ist es bereits die Sitzblockade auf der Straße, die Besetzung von Häusern oder Autobahnen, Menschenketten, die gegenüber Polizisten gebildet werden?
Nur als Info:
Im Zusammenhang der Proteste wurden teilweise z.B. Straßenblockaden als Gewalt bezeichnet, juristisch wurde diese Frage in verschiedenen Gerichten diskutiert, bis das Bundesverfassungs-gericht entschied: „Sitzblockaden sind in erster Linie psychische Hindernisse im Straßenverkehr, die körperliche Anwesenheit stellt keine Gewalt dar.“
Und ich frage in diesem Zusammenhang ketzerisch weiter:
Ist es Gewalt, wenn Polizisten sich „wehren“, indem sie Demonstranten festhalten, einkesseln, wegtragen, sie mit Schlagstöcken attackieren? Wasserwerfer oder Pfefferspray einsetzen?
Zurück zum Antrag: Gewalt als Mittel der Hochschulpolitik
Um welche Gewalt geht es uns hier denn?
Keine und keiner der Anwesenden glaubt ernsthaft, dass der ASTA oder die Uni-Vollversammlung es gut heißen würde, wenn andere Menschen physisch zu Schaden kommen.
Wir GRÜNE sprechen uns deshalb klar gegen eine Diffamierung der studentischen Protestaktionen durch den RCDS oder durch die antragstellenden Parteien aus.
Wir GRÜNE stehen voll hinter unseren Studierenden und lehnen jeden Versuch zur Kriminalisierung ihrer Protestaktionen ab.
Wir GRÜNE sind klar gegen die Einführung dieser sozial ungerechten Studiengebühren und unterstützen jede Art von friedlichen Protestaktionen.
Die Erklärung des AStA zeigt unserer Meinung nach hinreichend, dass eine klare Distanzierung von Gewalt vorgenommen wurde.
Wir GRÜNE lehnen aus diesen Gründen den Antrag ab.
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