Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler betreffend



"Gründung eines Jugendrechtshauses im Landkreis Marburg-Biedenkopf"




Beschluss:

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die von verschiedenen Richterinnen und Richtern, Staats- und Rechtsanwälten im Landgerichtsbezirk angeregte Gründung eines Jugend- rechtshauses im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu unterstützen.


Begründung:

 

Ziel eines solches Jugendrechtshauses1 - das das Erste im Land Hessen wäre, während in vielen anderen Bundesländern solche Einrichtungen bereits erfolgreich arbeiten - ist, Anlauf- und Beratungsstellefür junge Menschen zu sein, die Hilfs- und Beratungsbedarf in für Jugendlichen relevanten Rechtsbereichen haben. Ebenso richtet sich eine solche  Einrichtung auch an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer, sofern bei von ihnen betreuten Jugendlichen Konflikte mit dem Gesetz auftreten. Gleichermaßen sollen von einem solchen Jugendrechtshaus Kurse, Vorträge und Veranstaltungen in Schulen und Jugendclubs initiiert werden, die dazu beitragen, frühzeitig ein Bewusstsein für rechtliche Normen zu schaffen und so junge Menschen vor dem Weg indie Kriminalität zu bewahren.

Erste Überlegungen und Konzepte zu einem solchen Jugendrechtshaus sind im Land- gerichtsbezirk Marburg bereits von Rechtsanwältin Ulrike Ristau, Richterin Andrea Hülshorst und Amtsgerichtsdirektor Richter Eckart Laudi in enger Kooperation auch mit der örtlichen Polizei entwickelt worden; von ihnen und Kolleginnen und Kollegen besteht die Bereitschaft, die Beratungstätigkeit und die Organisation einer solchen Einrichtung kostenlos zu leisten.

Die Beratung soll im Rahmen einer regelmäßigen (stundenweisen) Präsenzsprechstunde sowie durcheine ergänzende Telefonhotline erfolgen. Standorte für solche Beratungs- sprechstunden könnten etwa Marburg, Biedenkopf und Stadtallendorf sein. Denkbar wären u. U. darüber hinaus niedrigschwellige Beratungsangebote in den Schulen (Pausenhofberatung).

Darüber hinaus sollte langfristig auch geprüft werden, ob im Rahmen der Aktivitäten des Jugendrechtshauses in Zusammenarbeit mit den Unternehmerinnen und Unternehmern im Landkreis daraufhingewirkt werden kann, dass bei den Unternehmen noch stärker die Bereitschaft geweckt wird, straffällig gewordenen Jugendlichen nach der Verbüßung ihrer Strafe eine Chance zu geben und Ihnen den Wiedereinstieg in den Beruf bzw. die Auf- nahme einer Ausbildung zu ermöglichen. Denn nur eine solche solide Ausbildung gewähr- leistet den selbständigen Lebensweg und verhindert die Rückfallkriminalität.

Eng einzubinden in die Arbeit eines Jugendrechtshauses sind weitere Kooperations- partner; allen voran die Städte- und Gemeinden des Landkreises, Vereine, Präventions- räte, Jugendclubs, ehren- und hauptamtlich in der Jugendbetreuung tätige Personen, Träger der Jugendbildung- und Jugendhilfe, Jugendgruppen und -verbände und die Kirchen. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass unnötige Parallelstrukturen die Arbeit der neuen Einrichtung wie auch die der bereits erfolgreich arbeitenden Stellen erschweren. Nur unter Einbindung der bestehenden Aktivitäten in der Jugendarbeit kann sich die Arbeit eines Jugendrechtshauses erfolgreich entwickeln. Wichtig ist außerdem, bei den in dieses Projekt einzubindenden und zu gewinnenden ehrenamtlichen Aktiven hohe Qualitätsstandards durch qualifizierte Schulung in rechtlicher wie auch jugend- betreuerischer Hinsicht sicherzustellen.

Denkbar wäre, eine solche Einrichtung mit einem Modellprojekt in einer Stadt/Gemeinde im Landkreiszu starten, die bereits über ein funktionierendes Netzwerk der Jugendarbeit und Jugendkriminalitätsprävention verfügt.

Unterstützen kann der Landkreis dieses Projekt, in dem er vor allem eine Moderatoren- und Koordinatorenrolle wahrnimmt. So könnte bei der Ansprache von Kommunen, Kooperationspartnern und Sponsoren geholfen sowie bei der Bewerbung des Angebotes in Schulen und Jugendeinrichtungen unterstützt werden. Nicht zuletzt kann die ideelle Förderung des Kreises dazu beitragen, ggf. Vorurteile und Bedenken gegen die konkrete Befassung mit dem Thema Jugendkriminalität etwa im schulischen Kontext abzubauen.

Die laufenden Kosten für dieses Jugendrechtshaus können aufgrund der Bereitschaft zu weitreichendem ehrenamtlichen Engagement voraussichtlich vollumfänglich aus Spenden und anderen Mitteln bestritten werden, so dass für eine solche Einrichtung - die eine wertvolle Ergänzung für die bereits in unserem Landkreis bestehenden Institutionen im Bereich der Kriminalitätsprävention im Jugendbereich wäre - für den Kreis keine Mehrkosten entstehen.

1 vgl. dazu auch: v. Hasseln, Sigrun: Das Jugendrechtshaus 2000. Berlin 2000 sowie  unter www.jugendrechtshaus.de

Werner Waßmuth, CDU Fraktion
Sandra Laaz, BÜNDNIS 90/Die Grünen
Jürgen Reitz, Freie Wähler
Karl Zissel, FDP

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