Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend

 

„Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge“

Beschluss:

Eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung sollte folgende Kriterien enthalten:

1. Die Begünstigten erhalten keine Verlängerung der Duldung, sondern sofort eine Aufenthaltserlaubnis.

2. Ein Bleiberecht darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die potentiell Begünstigten zum Zeitpunkt der Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie bislang praktisch keinen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hatten.

3. Es dürfen keine unverhältnismäßigen Anforderungen an die Erfüllung von Mitwirkungspflichten gestellt werden.

4. Vorhandene Deutschkenntnisse dürfen nicht zur Voraussetzung für ein Bleiberecht gemacht werden, weil Geduldete von Sprachkursen ausgeschlossen sind.

5. Niedrigere Aufenthaltszeiten müssen für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie unbegleitete Minderjährige, Traumatisierte und Opfer von rassistischen Übergriffen vorgesehen sein.

6. Bis zum Inkrafttreten muss sichergestellt werden, dass potentiell Begünstigte nicht abgeschoben werden.

Begründung:

Erfolgt mündlich.


gez. Sandra Laaz

 



Abstimmung:

Der Antrag fand im Parlament leider keine Mahrheit

 

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