Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler betreffend

 

„Ausbildung statt Sozialleistung muss weiter möglich sein“

 

Vorbemerkung:

Satz 1 SGB II weiter einschränken und vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen, wie z.B. das Programm des KJC Ausbildung statt Sozialleistung, nicht zulässig sind. Gegen das KJC wurde daher nach einer kürzlich erfolgten Prüfung durch das BMAS eine Rückforderung der verausgabten Mittel angekündigt. Auch bei vielen anderen
zugelassenen Trägern der Grundsicherung werden derzeit Rückforderungen erhoben. Das für die Rechtsaufsicht zuständige Hessische Sozialministerium teilt die Auffassung des BMAS nicht. Würde das BMAS bei seiner Auffassung bleiben, so müsste eine Förderung regionaler, der Zielgruppe angepasster Lösungen, die den Integrationsprozess stützen, entfallen und Jugendlichen würden anerkannte Chancen der Integration in den Ausbildungsbereich verwährt.

 

Beschluss:

Der Kreistag
1.unterstützt den Kreisausschuss in seiner Haltung, dass die Rechtsauffassung des BMAS zu den weiteren eistungen nach § 16 Abs. 2 nicht zulässig ist und für den Landkreis die Rechtsauffassung des Landes essen als Rechtsaufsicht gilt und spricht sich entschieden für die Notwendigkeit der bisher erfolgten Maßnahmen aus.

2.stellt fest, dass der sinnvolle und wirtschaftliche Einsatz der Mittel zur Förderung von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen nicht bezweifelt wird und es ausschließlich um die Frage geht, ob auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 SGB II flexible Maßnahmen erfolgen dürfen. In diesem Zusammenhang abgeleitete Vorwürfe einer verschwenderischen Mittelverwendung entbehren jeglicher Grundlage.


3.vertritt die Auffassung, dass die Rechtsauslegung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales allen sozialpolitischen Notwendigkeiten widerspricht und auch nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, da dieser den SGB II-Trägern Handlungsspielräume geben wollte, um die Angebote der Arbeitsförderung bedarfsgerecht und passgenau zu gestalten.


4.beauftragt den Kreisausschuss, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufzufordern, sich dafür einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die auf Grundlage von § 16 Abs. 2 S.1 SGB II geschaffenen und bestehenden Angebote erhalten bleiben und auch in Zukunft gewährt werden können. Aus diesem Grunde soll das Ministerium seine Auffassung korrigieren und damit die erfolgte Einschränkung des vorhandenen
rechtlichen Rahmens des § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II zurücknehmen.

5.fordert das Land Hessen auf, weiter an einer einvernehmlichen Lösung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu arbeiten bzw. zur Sicherung der bestehenden Angebote auf die Schaffung einer verlässlichen Rechtsgrundlage im SGB II hinzuwirken. beauftragt den Kreisausschuss für den Fall, dass das BMAS bei seiner Haltung bleibt und tatsächlich Mittel nach § 16 Abs. 2 SGBII zurückfordert, dem zu widersprechen
und im Zweifel gegen diese Entscheidungen zu klagen.

 

Begründung:

Die Umsetzung der Rechtsauslegung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung würde das Aus vieler erfolgreicher und passgenauer Angebote zur Integration hilfebedürftiger Arbeitsloser, die aus Mitteln nach § 16 Abs. 2 SGB XIII bezahlt werden, bedeuten. Ein zentrales Mittel zur Wiedereingliederung würde wegfallen.
Damit könnte der Landkreis auch dem Anspruch des Gesetzgebers nach einer unverzüglichen Vermittlung von jungen Menschen und die Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Hilfebedürftigen, wie es der § 3 SGB II vorsieht, nicht mehr ausreichend Rechnung tragen, da die Instrumente des SGB III nur für einen Teil der Jugendlichen greifen.
Dass nach den wiederholten Mittelkürzungen im Eingliederungstitel jetzt auf diesem Wege weitere Einschränkungen bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen und insbesondere Jugendliche erfolgen soll, ist inakzeptabel und verstößt auch gegen die vom Bund gesetzten Ziele einer Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der einen Seite und die Länder auf der anderen Seite vertreten schon seit einiger Zeit unterschiedliche Rechtsauffassungen. Die Rechtsauffassung der Länder wird auch von diesem Landkreis mitgetragen, ist sie doch fachlich absolut unstrittig, wie auch die Sozialverbände
betonen. Dass dieser noch nicht gelöste Streit jetzt auf Kosten der engagierten und erfolgreichen Kreise ausgetragen wird und damit auch auf Kosten der hilfebedürftigen Arbeitslosen, kann nicht hingenommen werden.

 

Waßmuth, CDU
Laaz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zissel, FDP
Reitz, Freie Wähler

Diesem Antrag ist auch die SPD-Frakion beigetreten. Im Kreistag wurde er einstimmig angenommen.

 

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