Antrag der Koalition von CDU, Bündnis90/Die Grünen, Freie Bürger, FDP zur Kreistagssitzung am 06. Februar 2004  

Betr.: Optionsmodell Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreistag spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass der Landkreis die im Artikel 1 SGB Zweites Buch Grundsichrung für Arbeitslose des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (§ 6a) durch den Vermittlungsausschuss ermöglichte Option kommunaler Trägerschaft wahrnimmt, sofern die Finanzierung des Optionsmodells verfassungsrechtlich abgesichert ist und die Finanzierungsmodalitäten eine Übernahme der Aufgabe tatsächlich ermöglichen.

2. Der Kreisausschuss wird beauftragt, das Optionsmodell zu prüfen und dem Kreistag bis Juli 2004 sofern bis dahin die angekündigten näheren Regelungen durch ein Bundesgesetz festgelegt wurden, eine Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Diese sollte vorsehen, dass die vorhandenen Strukturen der Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung weitgehend weitergeführt werden können.

Begründung:
Das vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Optionsmodell im Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz eröffnet die Chance, dass der Landkreis arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisch gestaltungsfähig bleibt und wird. Mit der Option kommunaler Trägerschaft verbinden sich allerdings einige kritische Fragen, die vor allem mit der Finanzierung der Aufgabe zu tun haben. Der Kreisausschuss wird daher beauftragt, diese Aspekte umfassend zu prüfen und wegen der Bedeutung der Angelegenheit dem Kreistag eine Entscheidungsgrundlage bis Juli 2004 vorzulegen.

Werner Waßmuth, CDU Fraktion
Sandra Laaz, Bündnis90/Die Grünen
Heinz-Wilhelm Wasmuth, Freie Bürger
Karl Zissel, FDP

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