BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Marburg-Biedenkopf

Knappe Mehrheit für bedingtes "Ja" zur Unterstützung von Sale-and-Lease-Back im Landkreis
Bei ihrer Kreismitgliederversammlung am 01. September haben die Grünen im Landkreis Marburg-Biedenkopf ihrer Kreistagsfraktion mit knapper Mehrheit den folgenden Beschluss mit auf den Weg gegeben:


Die Kreismitgliederversammlung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Marburg-Biedenkopf hält sog. Sale-and-Lease-Back-Geschäfte, die ohne Investitionen und nur aus dem Grunde getätigt werden, um einen Finanzierungsvorteil bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erhalten, für äußerst bedenklich und fordert insbesondere die Bundesregierung dazu auf, die Steuergesetze so zu ändern, dass dies zukünftig nicht mehr möglich ist. Außerdem erneuert die Mitgliederversammlung die Forderung, die Kommunen weiter in ihrer Finanzkraft zu stürken.


Angesichts der extrem schlechten Finanzlage des Landkreises und dem damit verbundenen hohen Risiko, dass Leistungen im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich in Zukunft nicht mehr erbracht werden können, hält die Mitgliederversammlung den Abschluss eines Sale-and-Lease-Back-Geschäftes durch den Landkreis in der derzeitigen Situation für dennoch opportun, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

<typolist type="1"> Eine intensive Prüfung der möglichen rechtlichen und finanziellen Risiken, die aus dem Geschäft für den Landkreis entstehen können, ist erfolgt und hat keine erkennbaren Zweifel daran gebracht, dass vor allem auch beim Rückkauf der Gebäude der Landkreis keinen finanziellen Nachteil hat.

Aus dem Barwertvorteil, der für den Landkreis abfällt, werden ein Drittel in den Abbau der Schulden genutzt, ein Drittel im Bereich des Schulbaus über das bisherige mögliche Maß hinaus und ein Drittel als Einlage in eine Bürgerstiftung zur Absicherung von sog. freiwilligen Leistungen genutzt. Im Bereich des Schulbaus geht es insbesondere um solche investiven Maßnahmen, die angesichts der Finanzlage des Landkreises erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt angegangen werden könnten. Vorzugsweise sind solche Maßnahmen zu finanzieren, die für die pädagogischen Aufgaben von großer Bedeutung sind.

Bei der Auswahl der in das Geschäft einzubringenden Gebäude ist darauf zu achten, dass diese im Zeitraum des Geschäftes mit sehr großer Wahrscheinlichkeit durch den Landkreis benötigt werden. </typolist>

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