Urteile zur Autobahnblockade

Amtsrichter Jürgen-Peter Taszis hat diese wegen Nötigung und Freiheitsberaubung bei ihrer Beteiligung an der Blockade der Marburger Stadtautobahn zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung zuzüglich 200 Sozialstunden verurteilt.

Offenbar fühlte sich der Amtsrichter berufen, in seinem Sinne ein Zeichen zu setzen. Schon seine Verfahrensführung ließ Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit gegenüber den Angeklagten erkennen. Von Anfang an drängte sich der Eindruck auf, dass die drei Studierenden keinen fairen und gerechten Prozess zu erwarten hätten. Der Befangenheitsantrag der Verteidigung schien daher nur allzu begründet. Selbst der Staatsanwalt war in seinem Antrag weit unter diesem Urteil geblieben.

 

Die KMV bedauert, dass durch dieses Urteil gerade diejenigen, die sich für eine friedliche Blockade und einen freiwilligen Abzug der Studierenden eingesetzt und wie die damalige AStA-Vorsitzende Lena Behrendes zwischen Polizei und Studierenden vermittelt hatten, nur aufgrund ihrer namentlichen Bekanntheit willkürlich zur Rechenschaft gezogen wurden. Mit diesem Urteil wären alle drei Studierenden vorbestraft und ihre zukünftige berufliche Laufbahn gefährdet.

Die KMV hofft auf Einstellung des Verfahrens in der Berufungsverhandlung und ermutigt alle Studierenden, weiterhin ihren legitimen gewaltfreien Protest entschieden zum Ausdruck zu bringen.

 

Die KMV beschließt außerdem eine Spende von 200 € an den Rechtshilfefonds, der die Studierenden bei der Übernahme der Prozesskosten unterstützen soll.

 

Beschluss der KMV vom 03. September 2007

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