23.10.25 –
Beschluss:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreisausschuss wird beauftragt sicherzustellen, dass bei der Erstellung und
Auswertung des derzeit in Auftrag befindlichen schulbaulichen Gutachtens die
pädagogischen Schulentwicklungskonzepte der einzelnen Schulen angemessen
berücksichtigt werden.
2. Hierzu sind die Schulleitungen sowie die jeweiligen Schulkonferenzen frühzeitig und
transparent in den weiteren Planungsprozess einzubeziehen.
3. Vor einer möglichen Veröffentlichung oder Beschlussfassung über Ergebnisse des
schulbaulichen Gutachtens oder eines schulischen Entwicklungsplans ist der Kreistag
umfassend zu informieren und zu beteiligen.
Begründung:
Das derzeit durch ein Frankfurter Architekturbüro erarbeitete schulbauliche Gutachten bildet die
Grundlage künftiger Planungs- und Investitionsentscheidungen im Schulbereich. Nach derzeitigem
Stand soll ein „Schulentwicklungsplan Teil 1“ vorgestellt werden, bevor der Kreistag beteiligt wird.
Da pädagogische Schulentwicklungskonzepte entscheidend für eine zukunftsfähige, inklusive und
ganztagsgerechte Schulraumentwicklung sind, ist es notwendig, diese in die Bewertung und
Planung aufzunehmen.
Nur durch die frühzeitige Einbindung der Schulleitungen, Schulkonferenzen und pädagogischen
Teams kann gewährleistet werden, dass Bau- und Raumplanungen den tatsächlichen
pädagogischen Erfordernissen und den Zielen moderner Bildungsgestaltung entsprechen.
Zudem stärkt eine transparente Information des Kreistags die demokratische Steuerung und Ak-
zeptanz des Gesamtprozesses.
gez.: gez.:
Sabine Matzen Michael Meinel
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