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Gegenrede zum Dringlichkeitsantrag der CDU: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung distanzieren sich ausdrücklich von der Äußerung des Marburger ASTA, Gewalt als Mittel zu Durchsetzung politischer Ziele anzuerkennen."
Wir lehnen die Dringlichkeit dieses Antrags ab, weil der Inhalt auf keinem wahren Sachverhalt beruht:
1. Es gibt keine Äußerung des Allgemeinen Studierenden Ausschusses, dass er Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele anerkenne.
- Ich will die offizielle Stellungnahme des ASTA kurz zitieren: „Der AStA Marburg begrüßt die Vielfältigkeit der Proteste gegen die Bildungs- und Sozialpolitik der hessischen Landesregierung. Wir halten weiterhin die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung und des Demonstrationsrechts für unverzichtbare Bestandteile einer funktionierenden Demokratie. Bisher hat der AStA Marburg nicht zu Gewalt
aufgerufen und wird dies auch weiterhin nicht tun.“
Die Mißachtung und Diffamierung der Proteste durch die hessische Landesregierung halten wir allerdings für unsäglich und zudem undemokratisch. Die Regierung Koch
beweist damit einmal mehr die Fähigkeit zum demokratischen Blackout. Der
AStA verurteilt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Ausübung von
Gewalt gegen DemonstrantInnen durch die Staatsgewalt. In diesem Sinne
führt der AStA eine Politik die friedlich und am Dialog orientiert ist.
2. Die Diskussion entstand aus den Äußerungen einzelner Mitglieder, wobei auch diese Äußerungen differenziert zu betrachten sind. Herr Stompfe hat auf der Uni-Vollversammlung ja schon einen ähnlichen Antrag zur Distanzierung von Gewaltäußerungen des ASTAs und einer Absage von Gewalt bei studentischen Protestaktionen gestellt. Dort fand er keine Mehrheit. Er sollte hier aber auch die Begründungen nennen:
- Mit einem solchen Antrag wird indirekt beurteilt, dass die studentischen Proteste gewaltsam abgelaufen sind. Dies ist eine Kriminalisierung der friedlichen protestierenden Mehrheit. Kein Wunder, dass sie keine Mehrheit für ihren Antrag gefunden haben. Es ist enttäuschend, dass der RCDS jetzt den Kreistag und das Stadtparlament nutzen will, um auf anderen Wege die Studentenproteste und den ASTA zu diffamieren. Schauen sie doch mal hinaus auf den Marktplatz, wie die Studierenden gerade versuchen bei diesem Verfassungsbruch demokratisch zu partizipieren. Das ist ein enormer demokratischer Einsatz bei diesen Hürden, die man bei einer Verfassungsklage überwinden muss.
- außerdem: Welchen Zweck besitzt den eine Distanzierung von Gewalt, wenn dieser Begriff so unpräzise ist. Um welche Gewalt geht es hier denn, jetzt tun Sie doch nicht so, als ob der ASTA oder die Uni-Vollversammlung es gut heißen würde, wenn andere Menschen physisch zu Schaden kommen.
Für das Wort Gewalt gibt es keine präzise Definition. Dies ist schon wissenschaftlich komplex, da gibt es auch Gewaltformen des Staates wie strukturelle Gewalt und symbolische Gewalt. Die Studierenden empfinden so die Politik der Landesregierung als Form von Gewalt. Im Verständnis der Allgemeinbevölkerung gehen die Vorstellungen über Gewalt noch weiter auseinander. Im Zusammenhang der Proteste wurden teilweise z.B. Straßenblockaden als Gewalt bezeichnet, juristisch wurde diese Frage in verschiedenen Gerichten diskutiert, bis das Bundesverfassungsgericht entschied: „Sitzblockaden sind in erster Linie psychische Hindernisse im Straßenverkehr, die körperliche Anwesenheit stellt keine Gewalt dar.“ Der Asta ist die verfasste Studierendenschaft, er erklärt sich solidarisch mit den studentischen Protesten, also auch mit dieser gewählten Form von Protest. Wie soll man denn mit knappen Stellungnahmen der Bevölkerung diese komplexen Zusammenhänge von Protestformen und Gewaltdefinitionen verständlich machen?
Was soll also diese Festlegung auf formale Bekundungen.
Wenn Sie anständig über friedliche Formen von Protest und Demokratie diskutieren wollen, dann tun Sie dies nicht mit Pseudoanträgen zu irgendwelchen Stellungnahmen, vor allem nicht in Parlamenten, bei der die Masse der Beteiligten gar nicht anwesend ist.
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