Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, KLIMALISTE und dem Einzelabgeordneten Frank Lerche zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2023

Beschluss:

1.)    Umsetzung Istanbul Konvention und Aktionsplan 2021-2023 zur EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

1.    Teilhaushalt Budget 161 Produkt 010109 Frauenförderung/Gleichstellung

Position 13 Kontonummer 68610700 Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder
Ansatz KA: 5.000
Ansatz Antragssteller*innen: 20.000

2.     Teilhaushalt Budget 578 Produkt 051002 Integration von Zuwanderern
Position 13 Kontonummer 61330000 Aufwandsentschädigungen Honorarkräfte
Ansatz-KA: 8.000
Ansatz Antragssteller*innen: 33.000

3.    Teilhaushalt Budget 5008 Produkt 050601 Förderung von Trägern der freien Wohlfahrtspflege
Position 15 Kontonummer 71281800 Zuschüsse Notruf- und Beratungsstellen für Frauen
Ansatz-KA: 72.000
Ansatz Antragssteller*innen: 128.000

Gegenfinanzierung: Eine Gegenfinanzierung erfolgt über das geplante Defizit und verschlechtert den Ansatz nur unwesentlich. Des Weiteren soll geprüft werden, inwiefern EU-Mittel zur Umsetzung des Aktionsplanes genutzt werden können.

2.)    Umsetzung von Klimaschutzbeschlüssen an den Schulliegenschaften

1.    Teilhaushalt Budget 4009 Produkt 031301
Position 01 Kontonummer 61610015 Umsetzung Leitlinien Pausenhofgestaltung
Ansatz-KA: 100.000
Ansatz Antragssteller*innen: 200.000

Der Text wird wie folgt geändert: Für die Umsetzung des KT-Beschlusses „Umsetzung der Pausenhofgestaltungsleitlinien“ werden in den Jahren 2023 bis 2025 je 200.000 EUR bereitgestellt für:
-    die Schulstandorte G Lohra, GS Stadtallendorf, G Wallau
-    alle weiteren Schulen des Kreises, welche auf Nachfrage des Kreisausschusses Bedarf anmelden. Die Bedarfsabfrage durch den Kreisausschuss soll bis zum 01.03.2023 abgeschlossen sein, sodass erste Maßnahmen bereits 2023 umgesetzt werden können.

Der 2. Satz bleibt unverändert.

2.    Teilhaushalt Budget 40, diverse Produkte

Die Formulierung „Pausenhof-/Klettergeräte“, „Pausenhofgestaltung“, „Pausenhof/Spielgeräte“ und ähnliches werden ersetzt durch die Formulierung „Begrünung und Modernisierung der Pausenhöfe“.

3.    Teilhaushalt Budget 4001 Produkt 031301 Allgemeine Schuldienstleistungen
03130101.84383126 Schulträgerschaft allgemein: Photovoltaikanlagen an Schulstandorten
KA-Ansatz: 320.000
Ansatz Antragssteller*innen: 370.000

Der Text wird wie folgt ab dem letzten Satz erweitert: Gemäß dem Beschluss 175/2022 KT 1. Ergänzung vom 30.09.2022 sollen zudem Photovoltaikanlagen auf bestehenden und neu geplanten Parkplätzen sowie weiteren kreiseigenen Flächen und aufgeständerte PV-Module auf Teilen der Schulhofflächen realisiert werden.

4.    Teilhaushalt Budget 4009 Produkt 031301 Allgemeine Schulleistungen
Neue Position: Bereitstellung von Trinkwasserbrunnen
Ansatz KA: 0
Ansatz Antragssteller*innen: 50.000

Gegenfinanzierung: Finanzierung sollen zuvorderst die Möglichkeiten Fördermittel des Landes und des Bundes oder Dritter einzuwerben geprüft und ausgeschöpft werden. Die restliche Finanzierung soll z. B. innerhalb der Budgets 53, 134, 4009, 4011, ST BLR, oder an anderer Stelle erfolgen. Entsprechende Spielräume sind zu schaffen oder zu erweitern. Es soll, soweit möglich, eine Lösung gefunden werden, die keine Erhöhung der Schulumlage zeitigt.

3.)    Umsetzung von Beschlüssen zur Verbesserung des Radverkehrs

1.    Teilhaushalt Budget 4009 Produkt 031301 Allgemeine Schulleistungen
01011310.84383121 Fahrradabstellanlagen
Ansatz KA: 25.000
Ansatz Antragssteller*innen: 450.000

Der Text wird wie folgt geändert: Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzaktionsprogramms und der Einführung des Job Bike Leasings sollen an den Liegenschaften des Landkreises ausreichend sichere und bedarfsgerechte Fahrradabstellmöglichkeiten (gut einsehbar, überdacht, Anschließmöglichkeit für Fahrradrahmen, beleuchtet usw.) geschaffen werden. Für die weiterführenden Schulen des Landkreises sollen jährlich für zusätzliche 5% der Schülerinnen und Schüler entsprechende Abstellanlagen zur Verfügung gestellt werden. Basierend auf den Zahlen des Schulentwicklungsplanes, der im Schuljahr 32023/24 von 8.177 SuS an weiterführenden Schulen im LK ausgeht entspricht dies einem jährlichen Zubau von 410 überdachten Stellplätzen. Diese Stellplätze sind i.d.R. ohne großen Planungs- und Genehmigungsaufwand herstellbar.

Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sind Ansätze vorzusehen der entsprechende Maßnahmen in gleichem Umfang ermöglichen. Im 1. Halbjahr 2024 soll eine Evaluation der Maßnahme erfolgen und die Ergebnisse dem KT vorgelegt werden.

Zusätzlich ist zu prüfen, das Programm perspektivisch auch auf Grundschulen, sowie berufsbildende Schulen auszuweiten. Hier soll vom KA in 2023 eine entsprechende Erhebung des Bestandes in Auftrag gegeben und dem KT bis zur Sommerpause zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.

2.    Teilhaushalt Budget 4009 Produkt 031301 Allgemeine Schulleistungen
Neue Position: Fahrradreperatur- und wartungsmöglichkeiten“
Ansatz KA: 0
Ansatz Antragssteller*innen: 25.000

Gegenfinanzierung: Die Gegenfinanzierung erfolgt durch eine entsprechende Zurückstellung, Verkleinerung oder Streichung von Maßnahmen aus dem Budget 803 Produkt 120201 sowie über einzuwerbende Fördermittel des Landes und des Bundes. Es soll, soweit möglich eine Lösung gefunden werden, die keine Erhöhung der Schulumlage zeitigt. Ggf. könnte z. B. die Verbuchung auch über das Budget der „Förderung des Radverkehrs“ mit gleichzeitiger Gegenfinanzierung über o.g. Positionen erfolgen.

Begründung:
1.)    Umsetzung Istanbul Konvention und Aktionsplan 2021-2023 zur EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

1.    Begründung: Um dem Anspruch zur Ausrichtung des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 2023 sowie der Umsetzung der Istanbul Konvention gerecht zu werden, müssen die Projektmittel erhöht werden. Nur so ist es möglich, dass der Landkreis in seine Kommunen durch Vernetzungsarbeit und Multiplikator*innen hineinwirken kann, um auch im Kreisgebiet die Umsetzung der Istanbul Konvention sowie Teilen des Aktionsplans 2021-2023 zur EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben.

2.    Begründung: Im Aktionsplan 2021-2023 zur EU-Charta Gleichstellung von Frauen und Männern wird das Projekt „MiMis Gewaltprävention. Mit Migrant*innen – für Migrant*innen“ als ein Projekt genannt. Die Finanzierung durch Bundesmittel war bis Ende 2021 gesichert. In dem Aktionsplan wird ein Ansatz von 25.000 Euro aus kommunalen Mitteln zur Weiterführung des Projekts genannt. Diese Mittel fanden sich 2022 nicht im HH wieder. Für 2023 werden somit diese Beantragt, um die Umsetzung des Aktionsplans zu gewährleisten.

3.    Begründung: Der Frauennotruf Marburg e.V. leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention und erster Hilfe bei Gewalterfahrungen für Frauen im ganzen Landkreis. Um dem Anspruch dieser aufsuchenden Arbeit auch im Kreisgebiet gerecht zu werden und somit einen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul Konvention zu gewährleistet, sollte eine Stelle in Teilzeit vom Landkreis finanziert werden. Gerade durch den Zuzug von Geflüchteten ist der Bedarf im Kreisgebiet nochmal gestiegen. Für diese Teilzeitstelle sollte ein Ansatz von 56.000 gewählt werden.

2.)    Umsetzung von Klimaschutzbeschlüssen an den Schulliegenschaften
1.    Begründung: Die Leitlinien Pausenhofgestaltung, die in einem Workshop am 19.7.2022 formuliert wurden, sind dort als Leitlinien von allen und für alle Schulstandorte des Kreises formuliert worden. Anhand von drei Schulen sollten in der Konferenz exemplarisch Gedanken zu den Leitlinien ausgetauscht werden. Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Beschluss oder die Schlussfolgerung, die Umsetzung für einen Zeitraum von 3 Jahren zunächst auf jene 3 Schulen zu begrenzen.

Im Gegenteil wurde in dem Workshop die Bedarfslage in den Vordergrund gestellt: Veränderungen der Pausenhöfe nach den Leitlinien sollten nach Bedarf und nach Dringlichkeit möglichst rasch an allen Schulen vorgenommen werden. Aufgrund der wissenschaftlichen Prognose zunehmend wärmerer Sommer und der Erfahrung der Bestätigung dieser Prognose im Sommer 2022 kann ein Kriterium wie Beschattung nicht an 60 Schulstandorten noch 3 Jahre warten, während Haushaltsmittel dafür auf 3 Standorte begrenzt werden. Das wird den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler nicht gerecht, es entspricht nicht den Ergebnissen und Beschlüssen des Workshops und es entspricht auch nicht dem Kreistagsbeschluss.

Der höhere Ansatz wird unter anderem benötigt, um möglichst vielen Schulen zu ermöglichen, Versickerungsmulden für Regenwasser anzulegen, Maßnahmen zur Entsiegelung durchzuführen, für den Einkauf von Bäumen, Sträuchern und Saatgut zur Begrünung sowie zur Pflege und Bewässerung von Bäumen. Mittelfristig ist ein jährliches Budget von mindestens 5.000 bis 10.000 EUR für jeden Schulstandort anzustreben, mit denen die Schulhöfe sukzessive klimafreundlich und klimaangepasst gestaltet werden können und eine nachhaltige Finanzierung der Maßnahmen und laufender Kosten garantiert wird.

2.    Begründung: Gemäß der parteiübergreifenden Beschlussfassung des Kreistages am 1.4.2022 „Begrünung und Modernisierung von Schulhöfen weiterentwickeln und fördern“ sollen ab dem Haushaltsplan 2023 neu formuliert werden, da die alten Bezeichnungen dem o.g. Beschluss nicht mehr gerecht werden. Die im Zuge des Workshops entwickelten Leitziele „Bewegung“, „Klimaanpassung“ (z.B. durch „Begrünung“, „Entsiegelung“), „Beschattung“ (in Form von Begrünung oder Bedachung“), „Rückzug“, „Kommunikation“ etc. werden in der jetzigen Formulierung nicht erfasst.

3.    Begründung: Um dem Beschluss 175/2022 KT 1. Ergänzung vom 30.09.2022 gerecht zu werden, ist eine einmalige Erhöhung der Mittel zur Umsetzung unzureichend. Durch diverse Anfragen etc. ist bekannt, dass das 50-Dächer-Programm bisher noch unzureichend umgesetzt ist. Neben diesem müssen auch ausreichend Mittel für die Umsetzung des o.g. Beschluss bereitgestellt werden.

Die im Antrag vorgesehene Erhöhung um 50.000 Euro pro Jahr soll es ermöglichen, insbesondere aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Schulhöfen zu realisieren. Diese können zusätzlich als dringend benötigte Schattenorte auf Schulhöfen dienen, welche bisher noch nicht ausreichend mit Bäumen beschattet werden. Solche Beschattungsanlagen lassen sich für eine Fläche von ca. 20qm für ca. 25.000 Euro realisieren. Bei voller Verausgabung der Mittel (hier vorgeschlagene Erhöhung mitbedacht) für dieses beschlossene Vorhaben, könnten ca. 10 Schulhöfe pro Jahr ausgestattet werden.

4.    Begründung: Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzaktionsprogramms und entsprechender Klimaanpassungsmaßnahmen, einer ausreichenden kostengünstigen und gesundheitsfördernden Versorgung der Schülerinnen und Schüler, sowie der Bediensteten  mit Getränken, sowie zur Vermeidung von Verpackungsabfällen als auch transportbedingten CO2-Emisionen werden an den kreiseigenen Schulen (und Verwaltungsstandorten) ausreichende an das Leitungsnetz angeschlossene Trinkwasserbrunnen /-spender zur Verfügung gestellt und betrieben.

Der LK hat in einer eigenen Erhebung aus dem Jahr 2022 einen Bedarf an den Schulen von mindestens 44 Trinkbrunnen an den kreiseigenen und die Installationskosten mit 3.500€/ Brunnen beziffert. Dies entspricht einem Gesamtbedarf von >150.000 €. Die Bedarfsgerechte Installation soll über einen Zeitraum von 3 Jahren erfolgen. Entsprechend sind zunächst für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Ansätze in gleicher Höhe vorzusehen.

Für die sonstigen Verwaltungsliegenschaften soll in 2023 ebenfalls eine Bedarfserhebung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen in den Folgejahren geplant werden. Die Erhebung soll dem KT bis zur Sommerpause 2023 vorgelegt werden.
3.)    Umsetzung von Beschlüssen zur Verbesserung des Radverkehrs

1.    Begründung: Zur sukzessiven Einleitung eine Verkehrswende ist es notwendig, dass u.a. SuS (Schülerinnen und Schüler) für die Nutzung von Fahrrädern im Alltagsverkehr motiviert werden. Neben guten und straßenverkehrssicheren Wegen und Rädern sind hierfür entsprechende Fahrradabstellanlagen an den jeweiligen Zielorten eine der Grundvoraussetzungen. In Zeiten der zunehmenden Nutzung von E-Bikes stellt die Topographie diesbezüglich kein Hindernis mehr dar. Gleichzeitig sind die Wertansätze für Fahrräder in diesem Zusammenhang um ein Mehrfaches gestiegen.

Bei einem gewünschten Radverkehrsanteil an den Schulverkehren von perspektivisch >15% müssen die Versäumnisse der Vergangenheit zeitnah kompensiert werden. Von entsprechenden Abstellanlagen profitieren ebenfalls die Beschäftigten an den Schulen.

Im Rahmen des Schulradroutenplaners hat das Büro SWECO 2022 in Abstimmung und mit Unterstützung des Landkreises Steckbriefe für alle weiterführenden Schulen erstellt. Der Bericht wurde vom KA und dem KT zur Kenntnis genommen und begrüßt.

Zu den Abstellanlagen schreibt SWECO einleitend:

Hinweise und Beurteilung zur Radverkehrssituation an der Mittelpunktschule Wohratal: Wer sein Fahrrad für den Schulweg nutzen möchte, braucht nicht nur sichere und komfortable Radrouten, sondern auch gute Möglichkeiten zum Abstellen des Fahrrads während des Unterrichts. Fahrradabstellanlagen sollten daher …
-    von den zuführenden Radrouten aus leicht zugänglich sein,
-    in der Nähe der Unterrichtsgebäude liegen,
-    ein bequemes Ein- und Ausparken ermöglichen (ausreichender Abstand zwischen den Haltern),
-    das Fahrrad sicher halten,
-    eine Möglichkeit zum Anschließen des Rahmens bieten,
-    Schutz gegen Beschädigungen und Vandalismus bieten (z.B. durch abgeschlossenen Fahrradraum oder durch Lage der Fahrradabstellanlagen nahe einem belebten Ort),
-    einen befestigten Untergrund haben,
-    witterungsgeschützt sein und
-    ausreichend Platz für alle abgestellten Räder bieten.

Handlungsempfehlung / Fazit:
Zu empfehlen ist die Schaffung von ausreichend vielen gut sichtbaren Radabstellanlagen. Zudem ist eine Überdachung der Anlage zu empfehlen. Wichtig sind sichere Abstellanlagen, in die auch dicke Reifen hineinpassen und die ausreichend Diebstahlschutz bieten. Schüler*innen besitzen zunehmend E-Bikes, die sicher angeschlossen werden wollen. Zu empfehlen sind Anlehnbügel, an welche nicht nur das Vorderrad, sondern auch der Fahrradrahmen angeschlossen werden kann. Durch Markierungen am Boden oder Beschilderung beispielsweise kann die Sichtbarkeit der Abstellanlagen erhöht werden. Sichere und ausreichend dimensionierte Fahrradabstellanlagen sind Grundvoraussetzung dafür, dass das Fahrrad für den Schulweg genutzt wird.
 
Gemäß den Portraits der Schulen im LK stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
 
Keine Fahrradstellplätze vorhanden (also Null):
•    Hommertshausen
•    Friedensdorf
•    Weidenhausen
•    Gladenbach (Otto Preußler)
•    Gladenbach (Europa)
•    Ebsdofergrund (GS)
•    Wohratal
 
Zu wenig und/oder strukturell bestenfalls nur bedingt brauchbar
•    Alle weiteren Standorte

2.    Begründung: Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzaktionsprogramms und der Einführung des Job Bike Leasings sollen an den Liegenschaften des Landkreises neben der Schaffung von ausreichenden, sicheren und bedarfsgerechten Fahrradabstellmöglichkeiten Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten geschaffen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schulwege auch dauerhaft mit straßenverkehrssicheren Fahrrädern bewältigt werden können. Entsprechende hochwertige und praxistaugliche Servicestationen bietet der Fachhandel mit gesicherten Werkzeugen, Fahrradhaltern und Pumpen als Fertiglösungen.

Der Ansatz für 2023 ist für 2024 in gleicher Höhe fortzuschreiben und ggf. weiterzuführen, bis alle Schulstandorte entsprechend ausgestattet sind. Zusätzlich ist zu prüfen, das Programm perspektivisch auch auf berufsbildende Schulen auszuweiten. Hier soll vom KA in 2023 eine entsprechende Erhebung des Bestandes in Auftrag gegeben und dem KT bis zur Sommerpause zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.


gez.:                                                  gez.:                         gez.:                             gez.:
Stephanie Theiss/Michael Meinel    Anna Hofmann        Dr. Jana Groth             Frank Lerche
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN         DIE LINKE              KLIMALISTE            Liberale & Piraten

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