Änderungsantrag der Fraktionen KLIMALISTE, DIE GRÜNEN, DIE LINKE und des Einzelabgeordneten Lerche zum Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend Klimaschutz, Klimawandelfolgenmanagement und Katastrophenschutz

Beschluss:  
Der Ursprungsantrag ist wie folgt zu ersetzen:
 
Der Kreisausschuss wird beauftragt, seine Anstrengungen gegen den menschengemachten Klimawandel zu intensivieren, indem er:
 
1. alle  bisherigen Maßnahmen  zum Klimaschutz evaluiert,  neu bewertet und  einen aktualisierten Masterplan  Klimaschutz erstellt. Dieser Masterplan  soll sich auf die  aktuellen  wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel beziehen und die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze (bezogen auf das CO 2 -Restbudget des Landkreises) ermöglichen. Der Kreisausschuss wird hierzu aufgefordert, die notwendigen  personellen  Ressourcen innerhalb  der Verwaltung  bereitzustellen oder  ggf.  neu  zu schaffen und ein fachlich geeignetes wissenschaftliches Institut zu beauftragen, das in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen  Emissionsminderungspfad mit verbindlichen  jährlichen Zwischenzielen erstellt. Der aktualisierte Masterplan Klimaschutz soll innerhalb eines Jahres fertiggestellt und dem Kreistag vorgelegt werden.
 
2. ergänzend zum Masterplan Klimaschutz umgehend einen Beteiligungsprozess zur klimagerechten öffentlichen Infrastruktur im Landkreis Marburg-Biedenkopf  unter Beteiligung von Bürger*innen, Expert*innen und Unternehmen initiiert. Dieser planerische Prozess muss unabhängig von derzeitigen Haushaltsmitteln am Ziel einer klimagerechten Zukunftsinvestition für eine klimagerechte öffentliche Infrastruktur  im Flächenlandkreis  ausgerichtet werden, um die  Emissionen in  den Sektoren Mobilität,  Industrie,  Landwirtschaft und  Ernährung  sowie öffentliche  und  private  Energienutzung (Strom und Wärme) nachweisbar zu senken. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollen bis 2023 auch in Form benötigter Finanzmittel feststehen und als fordernde Resolution gegenüber Land und Bund öffentlichkeitswirksam übergeben werden. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die notwendigen personellen  Ressourcen innerhalb  der Verwaltung  bereitzustellen oder  ggf. neu  zu schaffen, um eine effektive auf dieses Ziel fokussierte „Verwaltungs- und Planungs-Task-Force“ zu schaffen.
 
3. auf  der Basis der Evaluierung  das sich in weiten  Teilen  bereits in der Umsetzung befindliche Klimaschutz-Aktionsprogramm mit einem Klimaschutz-Aktionsprogramm II (Fokus auf Maßnahmen im direkten Einflussbereich der Kreisverwaltung) fortschreibt und erste Maßnahmen bereits im Haushaltsentwurf 2022 einplant. Alle Maßnahmen sollen spezifisch und messbar sein sowie eine Terminierung (inkl. verbindlicher jährlicher Zwischenziele) beinhalten.
 
4. sich zum Ziel setzt, alle Verwaltungstätigkeiten  der Kreisverwaltung, also den laufenden Betrieb, bis 2030 treibhausgasneutral zu gestalten und die dafür notwendigen Maßnahmen so schnell wie möglich umsetzt. Er soll sich dabei an den Leitfaden des Umweltbundesamtes „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“  halten. Weiterhin soll er ermitteln, welche CO 2 -Emissionen vermutlich nicht vermeidbar sein werden, wie diese kompensiert werden können und welche Kosten hierfür vorzusehen sind.
 
5. Projekte zur CO 2 -Kompensation im Landkreis Marburg-Biedenkopf  konzipiert und umsetzt. Dieser Prozess soll von einer externen Institution wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.
 
6.  in  Zusammenarbeit mit den  Kommunen und  den unterschiedlichen  zivilgesellschaftlichen  Akteur*innen des Landkreises ein Klimawandelfolgenmanagement sowie lokale Programme zur CO 2 - Minderung  entwickelt und dafür Fördermöglichkeiten des Landes – z. B. IKZ-Förderung  – und des Bundes nutzt.
 
7. in diesem Zusammenhang aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Zuständigkeiten  gemeinsam mit den Gemeinden und Städten prüft, ob die Möglichkeiten  der Warnung und Information der Bevölkerung des Landkreises Marburg-Biedenkopf  vor den Folgen von durch den Klimawandel potenzierten Extremwetterereignissen (Stürme, Hochwasser, Starkregen, Hitze- und Kältewellen, Dürren, Schneefall) zeitgemäß und ausreichend sind. Dem Kreistag ist über die Ergebnisse dieser Prüfung zu berichten. Für den Fall, dass die Möglichkeiten  der Warnung und Information der Bevölkerung unzureichend sind, soll dem Kreistag ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden, auf dessen Grundlage alle Mängel zeitnah behoben werden können.
 
8. prüft, ob die kreiseigene Katastrophenschutzausrüstung im Hinblick  auf die Auswirkungen  des Klimawandels auch weiterhin angemessen und ausreichend ist, um insbesondere auf Extremwetterereignisse adäquat reagieren zu können. Für den Fall, dass die kreiseigene Katastrophenschutzausrüstung unzureichend ist, sollen alle Mängel schnellstmöglich behoben werden.
 
9. halbjährlich im Kreistag über den Stand der Umsetzung aller beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen und über mögliche Zielabweichungen  berichtet, eventuell  entstandene Abweichungen erläutert sowie Lösungsmöglichkeiten für eventuell entstandene Probleme aufzeigt.
 
 
Begründung:
Erfolgt mündlich
 
 

Dr. Jana Groth               Stephanie Theiss           Anna Hofmann            Frank Lerche
Fraktion KLIMALISTE     Fraktion DIE GRÜNEN  Fraktion DIE LINKE      Einzelabgeordneter Liberale & Piraten
 

Unsere Termine:

Kreisvorstand Marburg-Biedenkopf

anschl. Sitzung des Wahlkampfteams zur EU-Wahl 2024

Mehr

AG Umwelt

Mehr

Kennenlern-Frühstück

Lockeres Mitgliedertreffen bei Kaffee und Co.

Mehr

AG Umwelt

Mehr

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>