Trinkwasserschutz beim Bau der A 49 (VKE 40)

Beschluss:

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf fordert im Zuge des Baus der Autobahn A 49 – VKE 40:

1. Die Verlegung der Einleitestelle der Fernableitung vorzunehmen, damit diese außerhalb der Wasserschutzzonen II und III A erfolgt.

2. Die Fernableitung entweder doppelwandig auszulegen oder dabei entsprechend hochwertiges Material im Verlauf zu nutzen.

3. Die Regenrückhaltebecken UJ (in der Nähe des Brunnens FB 23), K und S (in der Nähe der Brunnen FB 27 und FB 31) zumindest in der Bodenabdeckung doppelwandig auszulegen.

Ferner wird der Kreisausschuss gebeten, sich fachlich darlegen zu lassen, wie bei Eintreten eines Hochwasserereignisses HQ 100 und eingestautem Hochwasserrückhaltebecken Kirchhain-Schönbach der Überlauf der genannten Regenrückhaltebecken und der Fernableitung gesichert werden kann und dem Kreistag hierüber zu berichten.

 

Begründung:

In der öffentlichen Darstellung der DEGES zum geplanten Bau der A 49 wird unter anderem auf die Maßnahmen zum Grundwasserschutz hingewiesen und betont, dass die Auflagen und Nebenbestimmungen der Planfeststellung gelten würden. Weiter heißt es dann: „Zudem wird kein auf der A 49 anfallendes Regenwasser innerhalb der WSZ II in die Gewässer eingeleitet.“ Diese Aussage trifft nicht zu. Daher muss im Sinne des vorgelegten Antrages gehandelt werden, damit im Vollzug des Autobahnbaus dem Minimierungsgebot und Besorgnisgrundsatz im Trinkwasserschutzgebiet mit Vor- rang Rechnung getragen wird.

wird mündlich ergänz

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