Flüchtlinge willkommen heißen!

Auf ihrer Mitgliederversammlung (KMV) am 16. September war die Flüchtlingsbetreuung im Landkreis das Hauptthema. VertreterInnen von ehrenamtlich in der Flüchtlingsbegleitung tätigen Gruppen aus etlichen Gemeinden Marburg-Biedenkopfs erläuterten der Versammlung die aktuelle Situation, Probleme und Chancen ihrer Arbeit und tauschten sich aus.

Im Anschluss verabschiedete die KMV einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Kreismitgliederversammlung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile ihre Verpflichtung erkannt hat, Flüchtlinge aufzunehmen und angemessen zu versorgen.

Um zu erreichen, dass für alle Schutzsuchenden – auch in unserem Landkreis - eine menschenwürdige Unterkunft und eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann, sind weiterhin Anstrengungen sowohl von Seiten der Kommune, des Landes und des Bundes nötig.

Mittlerweile gibt es im Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) in Neustadt sowie die temporären Zeltunterkünfte in Cappel und Stadtallendorf. Wir begrüßen es, dass in Marburg die Zelte bald durch Häuser ersetzt werden sollen, da eine Unterkunft in Zelten keine dauerhaft tragbare Lösung ist.

In unserem Landkreis hat sich eine hervorragende Willkommenskultur gebildet. Überall gibt es Initiativen, die den Flüchtlingen hier bei uns helfen. Dieses Engagement finden wir wunderbar und absolut unterstützenswert.

Deshalb fordern wir:

  1. dass das Land Hessen seine Zusagen über die Belegungsquote in den Erstaufnahmeeinrichtungen einhält und ggf. zügig neue Kapazitäten schafft.
  2. für die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung den Personalschlüssel zu verbessern (1:80).
  3. die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausreichend auszubauen und möglichst vor Ort durchzuführen. Darüber hinaus halten wir es für erforderlich, dass Hessen dem Beispiel von Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen folgt und eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge ausgibt. Längerfristig sollten sie auch die gleichen Gesundheitsleistungen wie Deutsche erhalten und nicht die eingeschränkten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  4. In allen drei Außenstellen sollte ein vollständige Außenstelle des BAMF eingerichtet werden, um Anträge vor Ort aufzunehmen.
  5. Alle schulpflichtigen Kinder müssen ihr Recht auf Schule über eine niederschwellige Beschulung direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung wahrnehmen können. Darüber hinaus halten wir es für notwendig, dass auch später die geltende Schulpflicht uneingeschränkt umgesetzt wird und auch Jugendliche über 16 Jahren beschult werden können.
  6. Projekte wie InteA, die als Intensivsprachfördermaßnahme an beruflichen Schulen im Rahmen der Berufsvorbereitung für Flüchtlinge bis 21 Jahren anbietet, müssen ausgebaut werden.
  7. In allen Erstaufnahmeeinrichtungen sollte Deutschunterricht für alle Flüchtlinge sichergestellt sein.
  8. Eine schnelle Aufstockung des für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständigen Personals des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und damit einhergehende Verkürzung der Entscheidungsdauer.
  9. Lokale Projekte, die Flüchtlingen die Möglichkeiten bieten, durch eine Verbindung von Sprachkursen und Einstiegsangeboten in den Arbeitsmarkt die sprachliche und berufliche Integration zu erlangen, zu unterstützen.
  10. Weiterhin die Bildung von Intensivklassen an allen Schulen voranzutreiben. Ziel muss es allerdings sein, die Schülerinnen und Schüler so schnell wie möglich am regulären Unterricht teilnehmen zu lassen.
     

Angela Thränhardt                                            Sandra Laaz

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