Festlegung des Wahltermins zur Durchführung der Direktwahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 15. Februar

15.02.19 –

Beschluss:

Der Kreistag beschließt gem. § 42 KWG in Verbindung mit § 38 (3) HKO, den Tag der Direktwahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf auf Sonntag, den 26. Mai 2019 und den Tag einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl auf Sonntag, den 16. Juni 2019 festzusetzen.

Begründung:

Der 26. Mai 2019 ist der Tag der Wahlen für das Europäische Parlament. Aus Gründen der Synergie ist sinnvoll, den Tag der Wahl der Landrätin/ des Landrats auf den gleichen Tag festzusetzen. Bei einer Wahl an diesem Tag könnten Kosten des Kreises und der Kommunen in der Höhe von über 80.000 € gegenüber einem späteren Termin eingespart werden. Auch ist den Wählerinnen und Wählern nicht vermittelbar, warum sie an zwei getrennten Terminen zur Wahlurne gerufen werden sollen. Darüber hinaus ist, wie die Ergebnisse der letzten Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf bzw. der dann folgenden Stichwahl zeigen, eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung zu erwarten, wenn eine solche Wahl mit einer anderen Wahl zusammen durchgeführt wird.

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