Europa- und Wahl des/r Landrats/Landrätin zusammenlegen! - Rede von Sandra Laaz im Kreistag

15.02.19 –

In diesem Jahr steht erneut die Direktwahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf an.

Am 26. Mai 2019 wird das Europäische Parlament gewählt.

§ 42 (3) KWG sieht dies ausdrücklich vor beide Wahlen zusammenzulegen.

Deshalb schlagen wir die Zusammenlegung beider Wahlen und als Termin für eine evtl. notwendige Stichwahl schlagen wir Sonntag, den 16. Juni 2019 vor.

Die Zusammenlegung beider Termine ist aus vielen Gründen mehr als sinnvoll.

1.
Bei einer Wahl an diesem Tag könnten erhebliche Kosten des Kreises und vor allem der Kommunen gegenüber einem späteren Termin eingespart werden.

2.
Den Wählerinnen und Wählern ist nicht vermittelbar, warum sie an zwei getrennten Terminen zur Wahlurne gerufen werden sollen.

3.
Darüber hinaus ist, wie die Ergebnisse der letzten Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf bzw. der dann folgenden Stichwahl zeigen, eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung zu erwarten, wenn eine solche Wahl mit einer anderen Wahl zusammen durchgeführt wird.

Damit schließen wir uns auch der Argumentation des Fraktionsvorsitzenden der SPD Werner Hesse an, der am 18.03.2013 einen 2. Ergänzungsantrag zur Festlegung des Wahltermins der Direktwahl des Landrates/der Landrätin stellte. Ich zitiere:

„Der 22. 09.2013 ist der Tag der gemeinsamen Wahlen für den Deutschen Bundestag und für den Hessischen Landtag. Aus Gründen der Synergie ist es sinnvoll, den Tag der Wahl des Landrats auf den gleichen Tag festzusetzen. Bei einer erfolgreichen Wahl an diesem Tag wären Kosten des Kreises und der Kommunen in der Höhe von über 80.000 € gegenüber einem vorgezogenen Termin eingespart. Auch ist den Wählerinnen und Wählern nicht vermittelbar, warum sie an zwei getrennten Tagen zur Wahlurne gerufen werden sollen. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich“

Nicht einzusehen ist, warum er heute von seiner eigenen Begründung nichts mehr wissen will, denn er hat ja recht, wie die Ergebnisse der letzten Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf bzw. der dann folgenden Stichwahl zeigen. Lag die Wahlbeteiligung immer bei um die 30 %, so war es bei der Stichwahl über 60 %. 

Denn was haben Stadtallendorf, Neustadt, Alsfeld, der Kreis Limburg-Weilburg und viele andere gemeinsam? Sie haben von der Möglichkeit der HGO Gebrauch gemacht und Wahlen zusammengelegt. Und ich frage Werner Hesse, was war denn in Stadtallendorf anders als es um die Frage der Wiederwahl von SPD-Bürgermeister Somogyi ging — da wurden die Wahlen doch auch zusammengelegt.

Des Weiteren wehre ich mich gegen den Vorwurf, die Wähler können zwischen den Wahlen nicht unterscheiden. Das können sie sehr wohl. Herr Somogyi kam bei der Bürgermeisterwahl auf 68 Prozent, die SPD bei der gleichzeitig stattfindenden Bundestagswahl auf nicht einmal 30 Prozent. Die anderen Bürgermeisterwahlen, die zuletzt stattfanden, zeigen das doch auch. Sie sollten keine Angst vor dem mündigen Wähler haben, der kann das sehr wohl unterscheiden und muss nicht geschützt werden.

Bürgermeister Groll hat das in seinem Brief an uns alle ja sehr schön formuliert: „Amtsinhaber(innen), die gute Arbeit leisten und das Vertrauen der Bevölkerung genießen, werden in den Kommunen auch bei zusammengelegten Wahlen mit respektablen Ergebnissen gewählt. Warum sollte dies im Landkreis Marburg-Biedenkopf anders sein?“ Und er weist auch auf den erheblichen Aufwand hin, den eine Kommune bei zwei getrennten Wahlen hat, nicht nur finanziell, auch personell:

„ Alleine in Neustadt (Hessen) sind fast sechzig ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig. In der Vergangenheit war es immer schwieriger Frauen und Männer für diese Aufgabe zu gewinnen. Nun sollen diese Personen innerhalb kürzester Zeit an zwei Sonntagen Dienst tun. Dies empfinde ich als suboptimal, da vermeidbar.

Alleine bei den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Neustadt (Hessen) rechne ich an einem Wahlwochenende mit weit über 100 Überstunden. Auch diese wären bei einer Zusammenlegung vermeidbar. Zumal den Mitarbeitenden ein Sonntag und teilweise sogar noch der Samstag (zumindest stundenweise) „abhanden“ kommt.

Würden am 26. Mai die Europa- und die Direktwahl durchgeführt wäre insbesondere der gesamte Briefwahlprozess um ein vielfaches einfacher durchzuführen. Hier könnten fast alle Schritte parallel – ohne Mehraufwand – erfolgen.

Bei zwei Wahlen innerhalb kürzester Zeit steht zumindest bei uns ein Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes für das „Alltagsgeschäft“ nur noch in höchst eingeschränktem Maße zur Verfügung.“

 

Andere Bürgermeister haben in Briefen an uns ebenfalls auf diese Probleme hingewiesen, wie Ebsdorfergrund, Cölbe und Wetter. Neben dem personellen Aufwand werden die Kosten bei ca. 2 Euro pro Wahlberechtigte geschätzt.

Wir sollten diese Bedenken ernst nehmen. Und wir sollten an die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer denken, die dann zweimal im Wahllokal sitzen müssen. Denn wir schätzen alle das Ehrenamt. Aber das Ehrenamt wertzuschätzen heißt eben auch es nicht zu überlasten.

Ich zitiere an dieser Stelle gerne den Bund der Steuerzahler„Wer bei einer eigenständigen Landratswahl von einem ‚Hochfest der Demokratie‘ spricht, hat wohl noch nie als Wahlhelfer stundenlang vergeblich auf Wähler warten müssen. Für die Wahlbeteiligung kann eine Zusammenlegung nur positiv sein – und ein hoher Wert muss doch im Interesse aller Demokraten sein!“

Vor allem die Kandidatinnen und Kandidaten müssten an einer größtmöglichen Legitimation durch die Wähler interessiert sein. Schließlich sei es in Hessen schon vorgekommen, dass ein Landrat ins Amt kam, obwohl nur wenig mehr als zehn Prozent aller Wahlberechtigten die Stimme für ihn abgaben. Ein eigenständiger Termin könne der Demokratie sogar schaden, weil er die Bürger verärgere und so der Politikverdrossenheit Vorschub leiste.“

4.
Ein weiterer Synergieeffekt kommt ja auch noch hinzu. Da die Direktwahl der Landrätin/des Landrates eine Kommunalwahl ist, sind hier alle EUBürger*innen wahlberechtigt, genau wie bei der Europawahl. Die bei den vergangenen Landtags- und Bundestagswahlen ebenfalls parallel durchgeführten Bürgermeisterwahlen zeigen, dass die Wähler*innen die Direktwahlen sehr wohl als eigenständig wahrnehmen. Darüber hinaus liegt der Termin der Europawahl nicht in den Semesterferien im Gegensatz zu dem vom Kreisausschuss vorgeschlagenen Termin.

5.
Und damit komme ich zu einem Punkt der Debatte: Das sei jetzt alles so kurzfristig. Das ist doch lächerlich! Die Kreisspitze hat schlicht und ergreifend geschlafen und sie werfen sich jetzt mal wieder schützend davor, wie so oft. Mit Verlaub, der Kreisausschuss hätte bereits im vergangenen Jahr eine Vorlage einbringen müssen, das hat er nicht getan. Also haben wir gehandelt und einen Antrag eingebracht.

Wie kann man jetzt denen, die nun zurecht etwas kritisieren vorhalten, sie hätten etwas versäumt, sie hätten sich im Herbst 2018 rühren müssen? Das gipfelte ja im Haupt- und Finanzausschuss darin, dass gesagt wurde, die Bürgermeister hätten sich früher rühren müssen. Oder wir, ja wir hätten es ja früher einbringen können. Erstens ist es nicht die Aufgabe der Bürgermeister oder unserer Fraktion, solche Vorlagen rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Und zweitens ist es doch eher umgekehrt:

Die, die den 8.9. präferieren, hätten dies frühzeitig äußern sollen.

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