Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen von SPD und CDU zur Umsetzung der Klimaschutzziele im Landkreis. Hier: Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

22.06.18 –

eschluss:

Der Landkreis Marburg Biedenkopf fördert ab dem Haushalt 2019 die Einrichtung von bis zu 100 Ladestationen pro Jahr.

Die Förderung beträgt 400,-€ pro Station.

Sofern der zur Versorgung der Station bereitgestellte Strom zumindest teilweise vor Ort aus eige- nen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erfolgt, erhöht sich die Förderung um 100,-€. Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Der bereitgestellte Ladestrom stammt vollständig aus erneuerbaren Quellen  Die Ladeeinrichtung ist jenseits der Eigentümer*innen und Betreiber*innen der Ladestelle öffentlich zugänglich und für fremde Dritte nutzbar.
  • Der genaue Standort und die Nutzungsbedingungen werden in den entsprechenden Ver- zeichnissen im Internet bekannt gegeben.
  • Eigentümer*in und Betreiber*in verpflichten sich, die Einrichtung entsprechend den Förder- bedingungen für mindestens 5 Jahre zu unterhalten und zur Verfügung zu stellen.

Förderberechtigt sollen alle Besitzer*innen von reinen Elektroautos sowie entsprechende kleiner Firmen im Sinn der KMU-Richtlinie und Vereine im Landkreis Marburg Biedenkopf für jeweils eine Station sein.

Die Förderung kann mit weiteren Fördermitteln der öffentlichen Hand kombiniert werden.

Der Kreisausschuss wird beauftragt, auf Grundlage des Beschlusses Förderrichtlinien auszuarbeiten und entsprechende Mittel im Haushalt 2019 einzuplanen.

Unsere Termine:

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