Anschluss und Einspeisevorrang für kleine und mittlere PV-Anlagen sicherstellen

11.05.20 –

Beschluss:

1. Der Kreistag begrüßt ausdrücklich den gegenüber anderen Netzbetreibern ausgesprochen kooperativen Umgang der Energienetz Mitte GmbH mit Betreibern von PV-Anlagen <750 kWp.

2. Um die Verunsicherung derjenigen, die aktuell ihren Beitrag zum Klimaschutz durch Neubau einer PV-Anlage erhöhen möchten, anlässlich der Diskussion über den sog. „52 GW- Deckel“ auf Bundesebene zu beenden, wird der Kreisausschuss gebeten, sich im Rahmen seiner Beteiligung an o.g. Gesellschaft dafür einzusetzen, dass diese auch weiterhin einen Anschluss, sowie einen Einspeisevorrang nebst angemessener Vergütung für Solarstrom sicher stellt.

3. Der Kreisausschuss wird gebeten sich über den Landkreistag für die Verabschiedung einer Resolution gegenüber der Bundesregierung einzusetzen die fordert, den Empfehlungen der Kohlekommission vom Jan. 2019 zum Ausbau der PV zu folgen und den 52 GW-Deckel im EEG für Solaranlagen <750kWp aufzuheben.

4. Der Kreistag lehnt hierbei das derzeit diskutierte Junktim zwischen Aufhebung des PV-Deckels und einem durch Bundesgesetz geregelten Mindestabstand von WEA zu Wohnbe bauungen u.a. als sachfremd ab.

5. Der Kreistag fordert damit den Kreisausschuss auf, sich zur Notwendigkeit der Erzeugung erneuerbarer Energien im Sinne des Klimaschutzes zu bekennen. Der Kreisausschuss soll sich dabei durch Gewährleistung einer entsprechenden Planungssicherheit, für die Belange der vielen engagierten Bauherren von PV-Anlagen, das heimische Elektrohandwerk und damit nicht zuletzt für den Bestand der Unternehmen selbst und der vielen damit in Verbin dung stehenden Arbeitsplätze einsetzen.

 

Begründung:

2011 wurde bei der Verabschiedung des EEG ein Ausbaudeckel von 52GWp für Solaranlagen vereinbar. Dieser orientierte sich damals an der installierten Leistung von AKW in Deutschland die so zu ersetzen seien. Voraussichtlich ende April 2020 wird diese Grenze nun erreicht. Im Rahmen der nun erkannten und auch von der Bundesregierung artikulierten Klimaschutzziele sowie des hiermit notwendigen Ausbaus von erneuerbaren Energien wird aber deutlich, dass ein weiterer Ausbau von Solaranlagen zur Erreichung der Ziele notwendig ist. Dies wird durch den beschlossenen Ausstieg aus der Verstromung von Kohle umso dringender. Entsprechend findet sich auch im Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung („Kohlekommission“) vom Januar 2019 seinen Niederschlag. Diese fordert einstimmig die Aufhebung des Deckels.
Die Energiewirtschaft war insofern in 2019 auch immer von einem entsprechenden Fortfall ausgegangen. Seit Jahreswende häufen sich allerdings Forderungen, diesen Fortfall gegen eine bundeseinheitliche Regelung beim Mindestabstand von WEA zu Wohnbebauungen zu verhandeln. Eine inhaltliche Beziehung zwischen den beiden Energieerzeugungsarten besteht dabei nicht.

Allerdings steht das Erreichen des „Deckels“ nunmehr unmittelbar bevor. Wie die Netzbetreiber zu- künftig mit dem Anschluss von PV-Anlagen umgehen und diesen womöglich nicht mehr genehmigen oder beliebig verzögern, ob weiterhin ein Einspeisevorrang bestehen bleibt, wie sich Vergütungen gestalten, etc. bleibt aktuell völlig unklar. Planer können nichts mehr verbindlich empfehlen, Bauherren wird damit aktuell die Planungsgrundlage entzogen, Banken nehmen Abstand von entsprechenden Finanzierungen, viele Betriebe unseres mittelständischen Elektrohandwerks geraten in häufig existenzielle Bedrängnis und unsere gut ausgebildeten Handwerker in die Gefahr eines Arbeitsplatzverlustes.

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