Grüne fordern Bürgerinnen- und Bürgerbefragung zur Einrichtung neuer Ortsbeiräte in der Innenstadt zusammen mit der Oberbürgermeisterwahl am 14. Juni 2015

Für den Fraktionsvorsitzenden der Grünen Dietmar Göttling ist es an der Zeit, die nun lange schwelende Debatte über die Einrichtung neuer Ortsbeiräte abzuschließen und zur Entscheidung in die Hände der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Stadtteile zu legen. Grüne und SPD haben im geltenden Koalitionsvertrag in dem Kapitel „Demokratie und Bürgerbeteiligung“ die Vereinbarung getroffen: „Im Innenstadtbereich können Ortsbezirke und Ortsbeiräte gebildet werden, sofern dies der Wunsch der dort lebenden Bürgerinnen
und Bürger ist.“

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Marburger Stadtparlament betont, dass nunmehr zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile Oberstadt, Südstadt und Weidenhausen in Unterschriftensammlungen diesen Wunsch bereits in die Öffentlichkeit getragen haben, nun sei es Zeit diesen Wunsch auf eine breitere Basis zu stellen und die Bürgerinnen und Bürger zu diesem Vorhaben zu befragen. Der Termin zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters am 14. Juni 2015 böte sich laut Göttling hierzu hervorragend an, da bei Unterstützung des Wunsches zur Einrichtung neuer Ortsbeiräte, die Zeit noch ausreiche, um die Hauptsatzung durch die Stadtverordnetenversammlung so zu ändern, dass zur nächsten Kommunalwahl im Frühjahr 2016 in weiteren Ortsbezirken neue Ortsbeiräte gewählt werden können und so die direkte Demokratie in der Stadt Marburg gestärkt würde.

Ortsbeiräte übernehmen in der Stadtgesellschaft wichtige Entscheidungs- und Beteiligungsfunktionen und sind im Gegensatz zu den als Verein organisierten Stadtteilgemeinden ein demokratisches legitimiertes Beteiligungsgremium. Bereits im November 2012 hatte die Stadtverordnetenversammlung die gestiegene Bedeutung der Ortsbeiräte für die politische Willensbildung in der Hessischen Gemeindeordnung durch Erweiterung der Rechte der Marburger Ortsbeiräte in der Geschäftsordnung nachvollzogen.

Ortsbeiräte haben zu allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen, ein Vorschlagsrecht bzw. Antragsrecht. Zu allen Anträgen, Anregungen und Vorschlägen, die ein Ortsbeirat dem Magistrat unterbreitet, hat der/die Ortsvorsteher/in das Recht, in den die Angelegenheit beratenden Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung Stellung zu nehmen. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, zu hören und es muss ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Die bisherigen Erfahrungen der Einrichtung der zuletzt genannten Ortsbezirke und die Wahl der Ortsbeiräte in diesen Bereichen der Kernstadt zeigen, dass die Ortsbeiräte in der Kernstadt geeignet sind, kommunale Willensbildung zu unterstützen und einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung unserer Stadt zu leisten, insbesondere in den historischen Stadtbezirken.

 

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