Solidaritätserklärung mit den „Optionskindern“ - Weg mit dem Optionszwang

Nachhaltige Integrationspolitik sorgt dafür, dass Zuwanderer am Ende schnellstmöglich Deutsche werden können und es werden wollen. So Renate Künast in ihrer Bundestagsrede vom 5.6.2013.

Politische Teilhabe und Vielfalt durch Mehrstaatigkeit sind unabdingbare Voraussetzungen für Chancengleichheit statt Ausgrenzung und Diskriminierung.

In unerträglicher Weise werden Kinder von außereuropäischen Ländern  dem Zwang ausgesetzt, sich entscheiden zu müssen zwischen ihrer von den Eltern vorgegebenen Staatsangehörigkeit und der deutschen, in der sie aufgewachsen sind. Denn sie werden  in diesem Jahr 23 Jahre alt.

Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts im Jahr 2000 hat Deutschland den hier geborenen Kindern von Ausländern, die hier seit mindestens  acht Jahren rechtmäßig leben, das Recht eingeräumt, zusätzlich zur Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch den deutschen Pass zu erhalten. Dies gilt allerdings nur bis zur Volljährigkeit. Mit 18 Jahren erreicht diese „Optionskinder“ ein Brief der kommunalen Ausländerbehörde des Inhalts, wenn sie bis spätestens zu ihrem 23. Geburtstag die Staatsbürgerschaft der Eltern nicht ablegen, wird ihnen der deutsche Pass entzogen. Dies gilt für Staatsangehörige der Türkei, der Länder des ehemaligen Jugoslawien. Die GUS-Länder sind am meisten betroffen. Aber wir akzeptieren Mehrstaatigkeit bei US-Bürgern, bei ungefähr 2 Millionen EU-Bürgern, bei 3 Millionen SpätaussiedlerInnen und Spätaussiedlern.

Die jungen Menschen fühlen sich diskriminiert. Die hier geborenen und aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern werden geteilt zu Bürgern  erster und zweiter Klasse. Denn es gibt aus 37 Ländern „glückliche“ junge Menschen, die  über zwei Pässe verfügen und das Gefühl einer gelungenen Integration.

Die Entlassung aus einer Staatsbürgerschaft erfordert, dass junge Menschen am Anfang ihrer beruflichen Ausbildung die beträchtlichen Summen aufbringen müssen, z.B.über Kredite. Denn sie bzw. ihre Familien müssen die erheblichen Kosten selber tragen, für Übersetzungen, Bearbeitungsgebühren, Postversand, Reisekosten zu den Konsulaten. Auch diese schreiende Ungerechtigkeit prangern wir an.

In einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wussten 34 % der Optionskinder nicht, dass sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, falls sie nicht nachweisen, ihren ausländischen Pass abgegeben zu haben. 2013 werden rund 3 300 junge Deutsche das Optionsverfahren durchlaufen müssen. In den Jahren 2014 bis 2017 sind davon jeweils  bis zu 7000 Personen betroffen. Im Jahr 2018 steigt die Zahl der Optionspflichtigen  bis über 40 000 an (Bundestagsdrucksache 17 / 8268).

Es gibt den für Jugendliche nicht zu unterschätzenden Konflikt zwischen Elternhaus und Identität. Unflexibel und antiquiert wird  in längst überwundenen nationalistischen Denkschablonen von den betroffenen  Optionskindern eine Entscheidung verlangt, sich zu teilen, ja, zu spalten. Ein junger Mensch, der seine Wurzeln in der Identität in zwei Ländern hat und dies bewusst als Denk- und Fühlerfahrung und Erweiterung des Denkhorizontes in seine gestalterische private wie berufliche Lebensplanung integriert, wird einem unzumutbaren Zwang ausgesetzt. Es fehlt der Respekt vor dem Herkunftsland.

Nicht selten führt das zu dem Gefühl von Minderwertigkeit des Optionskindes und damit der eigenen Wertlosigkeit und der der Eltern, wenn Treue und Liebe zu deren Heimat als wichtiger Erfahrungsbestand in der Familie tradiert werden. Eine junge türkisch-stämmige Studentin drückt es so aus: „Ich bin deutsch mit türkischer Seele.“

Letztlich handelt es sich um einen verfassungswidrigen Verstoß gegen das Gleichheitsgrundgesetz. Deutschland wurde mehrfach vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, weil es die sich aus dem Assoziationsabkommen zwischen der EWG und der Türkeiangebenden Rechte für hier lebende türkische Staatsangehörige nicht oder falsch umgesetzt hat.

Das deutsche Aufenthaltsrecht ist eine europarechtswidrige Regelung!

Wir Grünen fordern:

Mehrfachstaatsangehörigkeit grundsätzlich anzuerkennen,

die diskriminierende Ungleichbehandlung von EU-Staatsangehörigen und sogenannten  Drittstaatlern in Frage der Mehrstaatlichkeit aufzuheben,

den Optionszwang ersatzlos zu streichen.

Goharik Gareyan-Petrosjan
Vorsitzende des
Ausländerbeirates Marburg

 

Dr. Elke Therre-Staal   
Mitglied des Stadtvorstandes
und der Stadtfraktion
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  



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